BMW Motorraddays 2015 in Garmisch-Partenkirchen

BMW Motorraddays 2015 in Garmisch-Partenkirchen

Die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen begrüßt die Gäste zu den diesjährigen BMW Motorraddays 2015 in Garmisch-Partenkirchen.

Auch im 14. Jahr der Großveranstaltung wird die Polizei, zusammen mit anderen Organisationen und dem Sicherheitsdienst des Veranstalters, dafür Sorge tragen, dass sich die Besucher sicher fühlen und das Event genießen können.

Neben der Gewährleistung der Sicherheit für die Besucher auf dem Eventgelände, werden auch Jugendschutzbestimmungen und verkehrsrechtliche Belange von der Polizei überprüft.

Direkt auf dem Festivalgelände richtet die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen eigens eine mobile Polizeiwache ein. Hilfesuchende können sich jederzeit dorthin wenden oder über die Notrufnummer 110 Hilfe anfordern.

Damit der Besuch der BMW Motorraddays 2015 ein ungetrübtes Erlebnis werden kann, sind nachfolgend einige Tipps für die Besucher zu finden.

Die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen wünscht allen Besuchern eine schöne Zeit bei den BMW Motorraddays 2015.


Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten natürlich auch auf dem Veranstaltungsgelände. Der Schutz der Jugend bei diesem Event ist der Polizei ein großes Anliegen.
Stark angetrunkene Jugendliche sind leider bei fast jeder Veranstaltung zu finden.
Entsprechend werden auch dieses Jahr die Jugendbeamten der Polizei wieder ein Augenmerk auf die jungen Besucher werfen und versuchen auf sie einzuwirken.

Sollte es nötig erscheinen, kann auch der Besuch der "Ausnüchterungszelle" in Betracht gezogen werden. Wie jedes „Hotel“ ist dieses Quartier nicht kostenfrei und der Komfort in diesem Falle eher mangelhaft.


Alkoholkonsum durch Jugendliche

Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes dürfen „harte Getränke“, also Schnaps und ähnliche Alkoholika, an Personen unter 18 Jahren überhaupt nicht abgegeben werden. Das gleiche gilt für Longdrinks und Mixgetränke, denen Schnaps beigemischt ist. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken, z.B. Bier und Wein, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist ebenso tabu (Ausnahme: in Begleitung und mit Zustimmung einer personensorgeberechtigten Person).

Gewerbetreibende, Gastwirte und Verkäufer am oder um das Eventgelände werden darauf hingewiesen, sich an diese Bestimmungen zu halten. Bei Vorfällen mit betrunkenen Jugendlichen wird die Polizei versuchen, die Herkunft des konsumierten Alkohols zu ermitteln. Für die betroffenen Jugendlichen hat es zur Folge, dass umgehend die Eltern informiert werden.

Lassen Sie es am besten gar nicht so weit kommen!


"Erziehungsbeauftragte Person" – wer ist das?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ in Betracht kommen. Über den bloßen Auftrag zur Begleitung eines Jugendlichen hinaus, muss jedoch vielmehr der Auftrag zur Übernahme von Aufgaben der Betreuung und Beaufsichtigung einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorliegen. Diese Voraussetzungen dürften z. B. nicht erfüllt sein, bei einem nicht wesentlich älteren Freund der minderjährigen Person. Personaldokumente sind zur Altersfeststellung natürlich mitzuführen.

Die beauftragte Person muss dem Erziehungsauftrag und den damit verbundenen Aufsichtspflichten nachkommen können. Sie muss also in der Lage sein, den anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Ebenso ist sie dafür verantwortlich, dass weitere Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, wie z. B. ein Alkohol- bzw. Rauchverbot beachtet werden. Eltern sollten daher genau überlegen, wem sie eine solche Beauftragung erteilen.


Schutz vor Diebstahl

Kaum jemand auf dem Eventgelände der BMW Motorraddays 2015 denkt an Diebe. Langfinger wissen das und nutzen günstige Gelegenheiten blitzschnell aus. Abgelenkt von der Vielzahl an Attraktionen und Darbietungen, genügt ein schneller Griff meist, um eine Geldbörse, ein Handy oder sonstige Wertgegenstände zu entwenden. Beute ist allerdings nicht nur Geld; auch hochpreisige Bekleidung wird gerne genommen. Wer selbst etwas auf mögliche Gefahren achtet, kann vielen Risiken aus dem Weg gehen:

– Lassen Sie keine Wertsachen im Auto oder im Zelt liegen.
– Sichern Sie den Reisverschluss Ihres Zeltes mit einem Schloss
– Tragen Sie nur den Tagesbedarf an Bargeld bei sich, am besten direkt am Körper und zeigen Sie möglichst wenig davon.
– Fallen Sie nicht auf „Anrempeln“ und andere Ablenkungsmanöver von Taschendieben herein.


Was ist, wenn trotz aller Vorsicht ein Dieb zugeschlagen hat:

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

Oft kommt es vor, dass die Polizei bei ertappten Dieben und Einbrechern ganze Warenlager mit Diebesgut findet. Vielfach können die sichergestellten Gegenstände nicht zurückgegeben werden, weil sie gar nicht zugeordnet werden können oder der Eigentümer seine abhanden gekommenen Gegenstände nicht einwandfrei beschreiben oder identifizieren kann.

Kennzeichnen Sie Ihre Geräte und Wertsachen möglichst individuell, so zum Beispiel mit Ihren Initialen oder anderen Daten. Gegenstände, die zu wertvoll bzw. zum Gravieren nicht geeignet sind, sollten Sie farbig fotografieren. Die Fotos legen Sie am besten Ihrer persönlichen Wertgegenstandsliste bei.
Wie sichere ich mein Handy?
– PIN-Abfrage immer eingeschaltet lassen
– SIM-Karte mit speziellem Code sichern
– Handy nicht sichtbar am Körper tragen
– Handy nicht offen im Zelt liegen lassen
– Lassen sie ihr Handy sofort sperren


Verkehr

Lassen sie Ihr Fahrzeug stehen wenn Sie Alkohol getrunken haben. Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt können gravierend für Sie, Ihre Familie und Dritte sein. Neben dem Verlust des Führerscheins und einer Geldstrafe können auch der Verlust des Arbeitsplatzes bis hin zu einer Freiheitsstrafe die Folgen sein.
Lassen Sie es gar nicht so weit kommen und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi wenn Sie Alkohol zu sich genommen haben. Taxis stehen am Eingang des Eventgeländes für Sie bereit. Zudem fahren Busse der Garmisch-Partenkirchner Verkehrsbetriebe das Eventgelände am Hausbergparkplatz direkt an.
Unterschätzen Sie bitte nicht den Restalkohol am nächsten Morgen. Setzen Sie sich nur ans Steuer wenn sie sich sicher sind, dass sie 0,0 Promille haben und sich absolut fit und fahrtauglich fühlen.
Die Polizei wird rund um das Eventgelände Verkehrs- und Alkoholkontrollen durchführen.


Not- und Rettungswege

Bei einem Event wie den BMW Motorraddays mit mehreren tausend Besuchern, fällt der Bedeutung der Rettungswege eine besonders wichtige Rolle zu. Um im Notfall einen schnellen Einsatz der Rettungs- und Einsatzkräfte zu ermöglichen, sind frei befahrbare Not- und Rettungswege unumgänglich. Deshalb bitten wir Sie, die Not- und Rettungswege stets freizuhalten und keinesfalls dort zu parken oder Gegenstände abzustellen.
Die Polizei wird die Freihaltung der Not- und Rettungswege überwachen und bei Bedarf die erforderlichen Maßnahmen treffen. Diese können bis hin zur Abschleppung eines Fahrzeuges reichen. Die Kosten hierfür werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Achten Sie auch im eigenen Interesse auf die Freihaltung der Not- und Rettungswege.
Sicherheitstipps für Camper
Eine große Gefahr im Campingbereich stellt offenes Feuer dar. Aus diesem Grunde sind beispielsweise Lagerfeuer nicht erlaubt und jegliche Art von Gasflaschen und Gaskartuschen verboten.


Wichtige Telefonnummern:

Feuerwehr / Rettungsdienst: 112
Polizei: 110


Quelle: Bayerische Polizei