Ablauf eines tödlichen Verkehrsunfalles stellt sich nach erneutem Sachverständigengutachten anders dar, als zunächst gemeldet!

Ablauf eines tödlichen Verkehrsunfalles stellt sich nach erneutem Sachverständigengutachten anders dar, als zunächst gemeldet!

NEUMARKT I. D. OPF. Vor über vier Jahren, am 21.02.2011 ereignete sich auf der Kreisstraße NM 25 zwischen Günching und Neumarkt ein Verkehrsunfall, bei dem ein 46jähriger Landkreisbewohner, der mit dem Fahrrad unterwegs war, tödliche Verletzungen erlitt. Entgegen einer ersten polizeilichen Darstellung am Unfalltag, hat der Getötete den Unfall nicht selbst verschuldet.

Durch das Polizeipräsidium Oberpfalz erfolgte anhand erster Erkenntnisse eine Medieninformation in der erklärt wurde, dass der 46-Jährige mit seinem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand gefahren sei. Dieser Umstand hätte entsprechend der weitern Darstellung zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw, bei dem der Radfahrer tödliche Verletzungen erlitt, geführt.

Nach rechtskräftigem Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens am Amtsgericht Neumarkt i.d. OPf. im April 2015 steht nun fest, dass der 46jährige Radfahrer zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß auf seiner Fahrbahnseite gefahren ist. Der ihm entgegen kommende Pkw befuhr in einer Linkskurve die Gegenspur, was für den tödlichen Zusammenstoß ursächlich war.
Der Unfallverursacher wurde nun wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.

Durch die Darstellung des Unfallgeschehens in der polizeilichen Erstmeldung entstanden für die Familienangehörigen des Getöteten zusätzliche Belastungen, welche die Polizei sehr bedauert.

Medienkontakt: PP Oberpfalz, Pressestelle, POK Brück, Tel. 0941/506-1013
Veröffentlicht: 03.07.2015, 08:30 Uhr



Quelle: Bayerische Polizei