02.07.2015 – 15:53
Kreis Steinburg (ots) – Polizeibeamte aus Glückstadt kontrollierten gestern Abend gegen 21 Uhr in der Königsberger Straße den 35 Jahre alten Fahrer eines Kleinkraftrades. Aufgefallen war den Ordnungshütern zuvor der rasante Fahrstil des Elbstädters mit einer Geschwindigkeit, die deutlich über dem lang, was innerhalb einer 30er-Zone erlaubt ist – maximal 30 km/h statt deutlich darüber.
Bei näherer Betrachtung von Fahrer und Maschine stellten die Beamten zudem fest, dass der Roller, auf dem der 35-Jährige unterwegs war, nicht versichert war und dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem war er zum Zeitpunkt seiner Fahrt absolut fahruntüchtig, was an dem Wert seiner Atemalkoholkonzentration festgemacht werden konnte: 2,27 Promille pustete der Fahrer in das Atemalkoholtestgerät der Beamten hinein.
Rechtliche Folgen für ihn: Blutprobenentnahme sowie Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG).
Vor der Polizei gab der Beschuldigte an, er sei gerade dabei, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, da er ein solches Dokument aus beruflichen Gründen bräuchte. Ihm sei aber jetzt schon gesagt, dass er sich mit seinen Verfehlungen in punkto Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle keine Pluspunkte erworben haben wird.
Die Ermittlungen gegen ihn dauern an, und die Aushändigung einer Fahrerlaubnis an ihn wird sich sicherlich verzögern. Schade, wenn man sich so den Einstieg in einen Beruf erschwert.
Hermann Schwichtenberg
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