POL-NI: „Salatdressing“ schützt nicht vor Strafverfolgung

01.07.2015 – 13:01

POL-NI: "Salatdressing" schützt nicht vor Strafverfolgung
Clean-Urin als Salatdressing getarnt

Nienburg (ots) – HASSEL/NIENBURG (mie) – Am Dienstagabend, 30.06.15, war die Fahndung der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg mit ihrem zivilen Streifenwagen im Bereich Hassel unterwegs. Zielrichtung war die Kontrolle junger Fahrzeugführer. „Immer wieder werden Auto- oder Zweiradfahrer durch den Konsum von illegalen Drogen im Straßenverkehr auffällig“, erklärt dazu Polizeisprecherin Gabriela Mielke.

Gegen 21.15 Uhr wurde ein 18-Jähriger mit seinem Pkw kontrolliert. Die eingesetzten Kollegen hatten den Verdacht, dass der Fahrer unter Einfluss von Drogen stand. Vor Ort sollte ein Drogenvortest durchgeführt werden und der Fahranfänger eine Urinprobe abgeben. Diese Prozedur ist in der Drogenszene bekannt, die versucht, sich ständig neu auf die Maßnahmen der Polizei einzustellen.

So fanden die Polizisten in der Unterhose des Schweringers eine Packung Clean-Urin vor. „Hierbei handelt es sich um eine synthetische Flüssigkeit, die im Internet frei zu erwerben ist“, ergänzt Mielke. Auffällig und für die Nienburger Zivilfahnder ein Novum – die Verpackung war als Salatdressing getarnt.

Die anschließende korrekte Urinprobenabgabe verlief positiv auf Marihuana und es wurde eine Blutentnahme veranlasst. Der junge Mann muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und mit einem Bußgeld in Höhe von 1000 EUR plus Kosten des Verfahrens rechnen. Da der 18-Jährige Inhaber eines Führerscheins auf Probe ist, wird eine Nachschulung auf ihn zukommen und ein quantitativ hoher Wert THC könnte sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

„Das Fahren unter Drogeneinfluss kann erhebliche führerscheinrechtliche Konsequenzen haben und zieht ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nach sich“, so die Polizeisprecherin abschließend.

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Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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Quelle: news aktuell / dpa