30.06.2015 – 13:56
Freiburg (ots) – Ihringen – Bei der Kontrolle eines 15-jährigen Motorrollerfahrers wurde am 29. Juni 2015, um 22 Uhr, in Ihringen, Tunibergstraße, festgestellt, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Der junge Mann konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen, die ihn nicht zum Führen des Motorrollers, an dem technische Veränderungen vorgenommen wurden, berechtigt. Er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Gegen die Fahrzeughalterin wird eine Anzeige wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgelegt.
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