26.06.2015 – 10:25
BAB 7 Harrislee/Tarp/Schuby (ots) – Innerhalb eines Tages hatten Streifen der Bundespolizei auf der Autobahn A 7 viel zu tun. Zwei Haftbefehle wurden vollstreckt, Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis geschrieben und drei Weiterfahrten untersagt.
Es begann gegen 15.30 Uhr, als eine Streife der Bundespolizei einen norwegischen PKW mit zwei Insassen an der Anschlussstelle Harrislee kontrollierte. Die Dokumente waren in Ordnung, jedoch lagen gegen das norwegische Pärchen Haftbefehle vor. Sowohl die 25-jährige Frau als auch ihr 29-jähriger Landsmann wurden von der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Nach Zahlung der geforderten Geldstrafen in Höhe von jeweils 860,50 Euro konnten sie die Fahrt fortsetzen.
Kurze Zeit später gegen 21.00 Uhr wurde ein dänisches Fahrzeug auf dem Parkplatz Lottorf kontrolliert. Insasse war ein Somalier, der zwar seine dänische Aufenthaltskarte, aber weder einen Pass noch einen Führerschein vorlegen konnte. Auf Nachfrage bei der dänischen Polizei, wurde bestätigt, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Dem 45-jährigen Somalier wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Gegen 22.15 Uhr wurde ein deutscher Kleintransporter im Bereich Schleswig-Schuby überprüft. Der 53-jährige bulgarische Fahrer legte die erforderlichen Dokumente vor, jedoch bestand für sein Fahrzeug eine Fahndungsausschreibung. Aufgrund fehlender Versicherung war dieses zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben. Dem Bulgaren wurde ebenfalls die Weiterfahrt untersagt. Eine Strafanzeige wegenVerstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde gefertigt.
Um 00.30 Uhr wurde durch Beamte der Bundespolizei an der Abfahrt Tarp ein niederländischer VW-Bus kontrolliert. Der Fahrer, ein 28-jähriger Niederländer konnte zwar einen Führerschein vorlegen, jedoch bestand gegen ihn eine Fahndung. Er hatte ein dreimonatiges Fahrverbot erhalten; seine Fahrerlaubnis war einzuziehen. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und sein Führerschein sichergestellt. Zusätzlich erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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