BPOLI LUD: Vier „Neuzugänge“ für die Justizvollzugsanstalt

25.06.2015 – 12:44

Görlitz (ots) – Durch die Festnahme von drei polnischen Männern sowie einem Pakistaner sorgte die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf für „Neuzugänge“, die inzwischen von der Justizvollzugsanstalt übernommen wurden.

Am frühen Mittwochmorgen klickten an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf zum ersten Mal die Handfesseln. Dort wurde ein 57-Jähriger aus Lublin festgenommen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau vor. Der polnische Landwirt war vom Amtsgericht Freyung wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe i. H. v. 1.200,00 Euro verurteilt worden. Diesen Betrag zur Begleichung der offenen Forderung konnte er nicht aufbringen.

Gegen Mittag war es ein 56-jähriger aus Polen, der in der Nähe der Stadtbrücke in Görlitz kontrolliert wurde. Während der Kontrolle wurde bemerkt, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz ihn auf die Fahndungsliste gesetzt hatte. Grund für den Haftbefehl bzw. für die Fahndungsnotiz war ein Urteil des Amtsgerichts Görlitz, welches eine Geldstrafe i. H. v. 370,00 Euro wegen Diebstahls angeordnet hatte. Auch in diesem Fall fehlte das notwendige Kleingeld…

Ein 36-jähriger polnischer Staatsangehöriger aus dem nahen polnischen Zawidow lief den Beamten dann am Abend in der Görlitzer Parkstraße in die Arme. Nach dem Mann fahndete die Staatsanwaltschaft Bamberg per Haftbefehl.

Fast zeitgleich griff eine Streife zwischen Kodersdorf-Bahnhof und Mückenhain einen Mann aus Pakistan (23) auf. Dem Aufgriff ging ein Hinweis aus der Bevölkerung voraus, wonach „Verdächtige“ mit Fahrrädern durch die Ortslage fahren würden. Tatsächlich war der 23-Jährige gemeinsam mit einem Landsmann bis zum Eintreffen der Bundespolizisten auf der Ortsverbindungsstraße geradelt. Bei dem Aufgegriffenen handelte es sich schließlich um einen Asylbewerber, der gegenwärtig in Niesky wohnt. Bei dessen Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Haftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ausgestellt hatte. Für die Abwendung der offenen Geldstrafe fehlten letztlich 178,50 Euro.

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Quelle: news aktuell / dpa