24.06.2015 – 13:27
Ulm (ots) – Zu tief ins Glas geschaut hatten drei Autofahrer, die in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch von der Polizei angehalten worden sind. Den ersten traf es gegen 23.30 Uhr in Warthausen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert im Grenzbereich der 1,1 Promillegrenze. Das Ergebnis der entnommenen Blutprobe wird zeigen, ob gegen den 31-Jährigen ein Straf- oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Letzteres kommt auf einen 21-jährigen Pkw-Lenker zu, der gegen 2 Uhr in der Waldseer Straße in Biberach mit mehr als 0,5 Promille angetroffen wurde. Strafbar machte sich ein 33-Jähriger wenig später in der Bahnhofstraße in Laupheim als er sich mit einem hohen Promillewert hinter das Lenkrad seines Autos gesetzt hatte. Gegen den Mann wird außerdem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Sein Führerschein war ihm in einer anderen Sache rechtskräftig entzogen worden.
Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen.
Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen. Konsumierter Alkohol baut sich nur langsam ab, es besteht daher die Gefahr, dass Fahrer sich mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit andere gefährden. Neben Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen ist bei Alkoholunfällen auch der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Wiedererlangung der wegen Alkohol entzogenen Fahrerlaubnis ist mit hohem Kostenaufwand verbunden und ist nicht immer erfolgreich. Die Polizei weist darauf hin, dass beim Heimatfest in Laupheim und beim Biberacher Schützenfest mit verstärkten Alkoholkontrollen zu rechnen ist.
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