24.06.2015 – 15:49
Kreis Steinburg (ots) – Verkehrskontrolle der Polizeistation Kellinghusen in der Straße Am Wallberg am Ortsausgang in Richtung Brokstedt: Festgestellt wurde dort um 11 Uhr ein 43 Jahre alter Pkw-Fahrer aus dem Bereich des Amtes Kellinghusen, der in der Tempo-50-Zone mit vorwerfbaren 64 km/h gemessen wurde.
Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass der Fahrer mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,21 Promille absolut fahruntüchtig war. Auf Nachfragen gab er an, Führerschein und Ausweis zuhause zurückgelassen zu haben.
Er wurde belehrt und darauf hingewiesen, dass die Polizei seine Aussagen überprüfen werde – auch die Angaben zu seiner Person.
Auf der Fahrt zu seinem Wohnort eröffnete er den Beamten, nicht die Wahrheit gesagt zu haben: Er habe keinen Führerschein, und auch der Name, den er angegeben hatte, wäre falsch. An der Wohnanschrift legte er dann einen Personalausweis vor, der bewies, dass der 43-Jährige hinsichtlich des Namens tatsächlich falsche Angaben gemacht hatte.
Ein Richter ordnete die Blutprobenentnahme an. Weitere rechtliche Konsequenzen für den Fahrer: Anzeigen wegen „Trunkenheit im Verkehr“ (§ 316 StGB), „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG), „Falsche Namensangabe“ (§ 111 Abs. 1 OWiG), „Verstoß gegen die Vorschriften der Geschwindigkeit“ (§ 49 Abs. 1 Ziff. 3 StVO), „Verstoß gegen das Anlegen von Sicherheitsgurten“ (§ 49 Abs. 1 Ziff. 20a StVO).
Der Pkw, mit dem der Beschuldigte und weitere zwei Insassen unterwegs waren, blieb zunächst verschlossen am Anhalteort zurück. Da eine andere Person als der 43-Jährige Halter des kontrollierten Fahrzeuges ist, wurde auch gegen sie eine Strafanzeige gefertigt. Tenor: „Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG).
Die Ermittlungen dauern an.
Hermann Schwichtenberg
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