22.06.2015 – 16:53
Waldeck (ots) – Am 22.06.15 zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr führten Beamte der Wasserschutzpolizei Wismar im Hafengebiet von Wismar eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Der mit vor Ort befindliche stellvertretende Leiter des Hafenamtes ließ sich das Messgerät und dessen Funktionen erklären. Laut Hafenverordnung der Hansestadt ist eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h erlaubt. Mehrere Schiffe wurden gemessen und hielten sich an die Vorschrift. Der Schiffsführer eines ortsansässigen Fahrgastschiffes, wurde abzüglich der Toleranz, mit 2 km/h Überschreitung festgestellt. Hieraufhin wurde eine Geldbuße in Höhe von 50,00 Euro ausgesprochen und vor Ort entgegengenommen.
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