19.06.2015 – 08:43
Oldenburg (ots) – Beamte der Polizeidirektion Oldenburg haben zusammen mit den Beamten des Zoll in der Nacht von Donnerstag, den 18. Juni 2015, auf Freitag, den 19. Juni 2015 in der Zeit von 16 bis 01 Uhr mobile Fahndungskontrollen auf den Autobahnen und Bundesstraßen in den Kreisen Cloppenburg und Vechta durchgeführt.
Im Fokus der Kontrollen standen neben Verkehrsstraftaten auch die Bekämpfung von Delikten aus den Bereichen Betäubungsmittelkriminalität, Aufenthalts-/ Asylrecht und Schleusungskriminalität, Kfz-Verschiebung sowie Urkundenfälschung.
Insgesamt wurden während der neunstündigen Kontrollaktion durch die 18 eingesetzten Beamten 80 Fahrzeuge und 141 Personen kontrolliert, wodurch es zur Feststellung von sieben Strafanzeigen und acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen kam.
In zwei Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Zwei Fahrzeugführer waren ohne erforderliche Fahrerlaubnis sowie unter Drogeneinfluss unterwegs. In fünf Fällen wurden Strafanzeigen wegen Steuerhinterziehung gefertigt, da die Fahrzeugführer keine Steuern für die Fahrzeuge abführten. In einem Fall wurden vom Zoll Ermittlungen wegen des Verdachts der Schwarzarbeit aufgenommen.
Am 18. Juni 2015 um 17:50 Uhr hielt eine Polizeistreife in Neuscharrel einen 30-jährigen Pkw Fahrer durch an. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss sowie unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen; die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein.
Gegen 21:30 Uhr wurde in Sedelsberg ein 24-jähriger Führer eines Kleinkraftrades kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss stand. Ferner war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Auch in diesem Fall muss der Mann mit einem Strafverfahren rechnen.
Bei der Kontrolle eines Fahrzeuges in Cloppenburg stellten Beamte des Zoll fest, dass der Fahrzeugführer unversteuerte Zigaretten mitführte. Gegen ihn leiteten die Beamten eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ein. Die unversteuerten Zigaretten wurden vom Zoll eingezogen.
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