18.06.2015 – 11:33
Hildesheim (ots) – (agu) Am Mittwochnachmittag, dem 17.06.2015 staunte ein 59-jähriger Hildesheimer nicht schlecht, als er zufällig mitbekommen hatte, wie ein Unbekannter mit seinem Fahrrad unter dem Arm das Weite suchte.
Der 59-Jährige war zuvor mit seinem noch neuwertigen Trekkingrad zum Gebäude der AWO im Immengarten gefahren, um eine Veranstaltung zu besuchen. Das Fahrrad sicherte er auf dem Grundstück mit einem zwischen die Radspeichen geführten Bügelschloss. Als er gegen 16.45 Uhr aus einem Fenster des Gebäudes zufällig auf die Straße schaute, sah er einen fremden Mann, der sich an dem Fahrrad zu schaffen machte. Dieser versuchte gerade, das Trekkingfahrrad wegzuschieben, was jedoch misslang und weshalb der Dieb das per Schloss blockierte Fahrrad mit den Händen anhob und sich damit über den Gehweg Immengarten in Richtung Goslarsche Straße davon machte.
Der Fahrradeigner begab sich, zusammen mit seinem Sohn, sofort vom AWO-Gebäude auf die Straße; von dort aus liefen sie dem 22-jährigen Dieb einige Meter hinterher und schafften es, ihn einzuholen und festzuhalten. Währenddessen zog 22-jährige Hildesheimer ein Taschenmesser aus einer Hosentasche, steckte es jedoch, ohne damit direkt gedroht zu haben, eigenständig wieder weg. Nach nur kurzer Zeit traf eine zwischenzeitlich alarmierte Polizeistreife ein und kümmerte sich um den Dieb. Er war leicht alkoholisiert und konnte nach ersten polizeilichen Maßnahmen am Einsatzort wieder entlassen werden – wobei das Messer jedoch einbehalten worden ist. Was außerdem bleibt, sind ein paar verbogene Speichen am Trekkingrad und ein Strafverfahren gegen den 22-Jährigen wegen versuchtem Diebstahl mit Waffen. Bei dieser strafverschärfenden Diebstahlvariante reicht bereits schon das Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs aus, also auch ohne es bei der Tat überhaupt in die Hände genommen zu haben.
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