BPOL-KI: Lübeck/Fehmarn (Vogelfluglinie) aber auch Kiel: Bundespolizei registriert täglich unerlaubten Migrationsverkehr

18.06.2015 – 11:48

BPOL-KI: Lübeck/Fehmarn (Vogelfluglinie) aber auch Kiel: Bundespolizei registriert täglich unerlaubten Migrationsverkehr
Bundespolizei

kiel (ots) – Gestern, 17.06.2015, 8 Personen auf der Vogelfluglinie – in den vergangenen 10 Tagen insgesamt 29 Personen in Puttgarden, Lübeck und Kiel.

Am Mittwoch, 17.06.2015, führte die Bundespolizei in einem ICE von Hamburg Richtung Kopenhagen (Vogelfluglinie) kurz vor Fehmarn Kontrollen durch. 8 Personen konnten sich nicht ausweisen und mussten im Fährbahnhof Puttgarden den Zug verlassen. In der dortigen Dienststelle der Bundespolizei stellte sich heraus, dass es sich um 4 Männer aus Syrien, 3 Männer aus Eritrea und 1 Mann aus Afghanistan handelt. Die Männer sind im Alter zwischen 20 – 37 Jahren. Mit Hilfe von Sprachmittlern wurden die Männer befragt und brachten Schutzersuchen vor.

In den letzten 10 Tagen, 08.06. – 17.06.2015, hatte es die Bundespolizeiinspektion Kiel täglich mit weiteren Sachverhalten im Bereich der illegalen Migration zu tun.

Auf der Vogelfluglinie, die die beiden Standorte Puttgarden und Lübeck einschließt, wurden in dem besagten Zeitraum weitere 16 Personen – überwiegend aus Dänemark kommend – durch die Bundespolizei kontrolliert oder durch Zugbegleiter und die Landespolizei an die Bundespolizei übergeben. Die Personen waren überwiegend in Zügen und Reisebussen unterwegs und hatten keinerlei oder keine ausreichenden Identitätspapiere bei sich. Diese Personen stammten aus Eritrea (3), , Marokko (4), Armenien (4), Afghanistan (1), Kosovo (1),Palästina (2) und dem Jemen (1). Es handelte sich um alleinreisende Jugendliche, 1 Familie und erwachsene Personen.

In Kiel wurden im selben Zeitraum im Hauptbahnhof 5 Männer kontrolliert oder sprachen von sich aus Bundespolizisten an. Die Männer im Alter zwischen 16 und 22 Jahren stammen aus dem Irak, Somalia sowie Afghanistan.

Alle 29 Personen wurden durch die Bundespolizei nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in Absprache mit der Ausländerbehörde an Jugendhilfeeinrichtungen übergeben oder an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

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Quelle: news aktuell / dpa