17.06.2015 – 10:44
Ulm (ots) – Verletzungen im Gesicht zog sich ein Fahrradfahrer am Dienstag in Riedlingen zu, als er gegen 23 Uhr in der Hindenburgstraße stürzte und mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlug. Der 38-Jähriger hatte keinen Fahrradhelm auf, ein Rettungswagen brachte ihn in die örtliche Klinik. Unfallursache war Alkohol, andere Verkehrsteilnehmer waren nicht beteiligt. Die Polizei veranlasste einen Alkoholtest, der einen hohen Promillewert ergab. Eine ärztliche Blutentnahme und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr folgten.
Wer betrunken auf sein Fahrrad steigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Geldstrafe, Punkte, Führerscheinverlust, MPU und andere gravierende Einschnitte könne die Folgen sein. Fahrradfahrer gelten ab 1,6 Promille als absolut fahruntauglich. Bei motorisierten Verkehrsteilnehmern liegt dieser Wert bei 1,1 Promille. Aber auch unter 1,6 Promille kann ein alkoholisierter Fahrradfahrer strafrechtlich belangt werden, wenn er den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht.
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