POL-IZ: 150617.3-Burg: Fahren ohne Fahrerlaubnis – Jugendlicher mit Mofa-Prüfbescheinigung fiel Polizeistreife auf

17.06.2015 – 10:07

Kreis Dithmarschen (ots) – Er war flott unterwegs, der 16 Jahre alte Jugendliche aus Hochdonn, der am Dienstagmorgen auf seinem Mofa die Hochdonner Chaussee entlang düste. Und zwar so schnell, dass er denn Argwohn einer Polizeistreife erweckte, die ihn dann auch kontrollierte. Und dabei kam heraus, dass der Fahrer lediglich die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt: Und die berechtigt ihn ausnahmslos dazu, lediglich motorisierte Zweiräder im öffentlichen Straßenverkehr zu lenken, die bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h auf die Fläche bringen. Seine Fahrt lag deutlich über dieser Grenze.

Dass solch ein unrechtmäßiges Handeln unbewusst erfolgen kann, ist nicht anzunehmen – jedem Absolventen der Mofa-Prüfbescheinigung wird im Rahmen des Fahrschulunterrichts nahe gebracht, was er darf oder nicht. Und auch der 16-Jährige gab zu, dass ihm bewusst war, dass er den Führerschein der Klasse AM gebraucht hätte.

Eingebracht hat ihm sein rechtliches Fehlverhalten eine Strafanzeige gemäß Paragraph 21 Abs. 1 Ziff. 1 des Straßenverkehrsgesetzes – und darin heißt es unter anderem: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.“ Unmissverständlich wurde der Beschuldigte auch darüber informiert, dass ein weiterer Verstoß gegen rechtliche Normen – also jede weitere Fahrt auf dem Mofa im festgestellten Zustand – eine neue Strafanzeige zur Folge hat.

Darüber hinaus muss der Jugendliche, will er sein Fahrzeug wieder in den öffentlichen Straßenverkehr bringen, auch dafür sorgen, dass die beanstandete Maschine, nachdem sie zuvor ja frisiert worden war, wieder in den entsprechend ordnungsgemäßen Zustand gebracht wird.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa