16.06.2015 – 13:11
Recklinghausen (ots) – Wie bereits mitgeteilt (Pressemeldung vom 05.06., 15:18 h) wurde eine 50-jährige Recklinghäuserin am 04.06. mit akuter Lebensgefahr in ein Krankenhaus eingeliefert. Gegen ihren Lebensgefährten richtete sich ein Tatverdacht wegen gefährlicher Körperverletzung. Gegen ihn wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bochum Untersuchungshaftbefehl erlassen.
Die 50-Jährige starb am 13.06. im Krankenhaus. Untersuchungen ergaben, dass die Verletzungen, die zum Tod führten, durch Würgen entstanden sind. Die weiteren Ermittlungen zeigten, dass sowohl die 50-Jährige als auch ihr 49-jähriger Lebensgefährte zum Tatzeitpunkt alkoholisiert waren.
Der Lebensgefährte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Für die Staatsanwaltschaft Bochum:
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Für das Polizeipräsidium Recklinghausen:
KHK Kahlhoff
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