16.06.2015 – 13:05
Kassel (ots) – Die Verkehrsinspektion Kassel plant in dieser und den nächsten beiden Wochen an unterschiedlichen Kontrollstellen im Kasseler Stadtgebiet, Fahrräder auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Mit der Aktion verspricht sich die Kasseler Polizei die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Schwerpunkt der Kontrollen werden Präventionsbrennpunkte, wie Bahnhöfe, Universitätsstandorte und die Fußgängerzone sein. Bisher sind drei Termine geplant: Donnerstag, 18. Juni, Mittwoch, 24. Juni und Mittwoch, 1. Juli 2015
Um mit dem Fahrrad sicher unterwegs zu sein, gibt der Leiter des Verkehrserziehungsdienstes der Verkehrsinspektion, Polizeihauptkommissar Jürgen Schnittger, die folgenden Tipps:
„Der Frühling 2015 lockte bereits mit etlichen Sonnentagen, und vermehrt sind seither auch wieder viele Radfahrer – nicht nur auf Kassels Straßen – zu sehen. Und hier sei besonders wichtig angemerkt: Auch andere Verkehrsteilnehmer müssen sich wieder auf alle Zweiradfahrer einstellen! Bemerkenswert ist auch, dass sichtlich immer mehr Berufstätige das Fahrrad als umweltfreundliches und kostensparendes Verkehrsmittel nutzen, um ihren Weg von Zuhause zur Arbeit und umgekehrt zurückzulegen. Auffällig ist allerdings die Feststellung, dass immer noch viele Fahrräder nicht den vorgegebenen Ausrüstungsvorschriften entsprechen.
Nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Fahrräder und die ihnen gleichgestellten Elektrofahrräder (Pedelecs25), müssen als Fortbewegungsmittel im öffentlichen Straßenverkehr verkehrssicher sein. Benutzen Sie deshalb hier nur ein verkehrssicheres Fahrrad!
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), Kapitel B, III. Bau- und Betriebs- vorschriften, 3. Andere Straßenfahrzeuge, wird aufgezählt, was vorgeschrieben ist:
- Eine hell tönende Klingel § 64a
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen § 65 (1)
- Scheinwerfer für weißes Licht vorn § 67 (3)
- Lichtmaschine/Dynamo (seit 01.08.2013 auch Akkus- oder § 67 Batterien) für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte
- ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler § 67 (3) (jetzt meist im Scheinwerfer integriert)
- eine rote Schlussleuchte und ein nach hinten wirkender § 67 (4) roter Rückstrahler (auch mit der Schlussleuchte zusammen),
- ein z u s ä t z l i c h e r nach hinten wirkender, § 67 (4) mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneter, roter Großflächenrück- strahler, der auch mit der Schlussleuchte zu einem Gerät zusammengefasst sein darf
- rutschfeste und fest verschraubte Pedale die mit je § 67 (6) zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind
- mind. zwei um 180° versetzte, zur Seite § 67 (7) wirkende, gelbe Speichenrückstrahler für jedes Rad oder einen zusammenhängenden, weißen retroreflektierenden Streifen im Reifen für jedes Rad oder reflektierende Sticks/Stäbchen an jeder Speiche
Im Rahmen eines – nicht nur – zu Saisonbeginn empfohlenen allgemeinen Fahrradchecks sollten daher im Sinne der Verkehrssicherheit notwendige Reparaturen durchgeführt und fehlende Teile angebracht werden.
Weitere Tipps für Fahrradfahrer: Mittlerweile haben bereits die Sommer- und damit auch die Urlaubszeit begonnen. Aus diesem Anlass möchte die Polizei in diesem Jahr wieder Tipps an die Hand geben, die schon im Sinne der eigenen Sicherheit beachtet werden sollten.
Achten Sie bereits beim Kauf – gleich ob neu oder gebraucht – darauf, dass Ihr Fahrrad den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht und so verkehrssicher ist. Halten Sie sich stets an die Regeln der StVO! Rechnen Sie immer mit den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer! Fahren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur mit Schutzhelm. Dieser schützt nicht vor Verkehrsunfällen und Stürzen, jedoch nachweislich vor der Schwere der Kopfverletzungen. Benutzen Sie die ausgeschilderten Sonderwege für Fahrradfahrer sowie vorhandene Schutzstreifen. Nehmen Sie auf Sonderwegen, die gemeinsam von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt werden, Rücksicht auf den „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer. Fahren Sie an Lichtzeichenanlagen nur bei „Grün“. Seien Sie damit auch Vorbild für die Jüngsten in der Gesellschaft – unsere Kinder. Seien Sie besonders im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten auf ein- oder ausfahrende (Kraft-) Fahrzeuge gefasst. Bedenken Sie bei abbiegenden Fahrzeugen, dass Sie sich im „Toten Winkel“ befinden könnten oder generell übersehen werden. Beeinträchtigen Sie beim Radfahren nicht Ihr Gehör, z. B. durch das Hören von Musik über Kopfhörer.
Tragen Sie stets (und nicht nur während der „dunkleren“ Jahreszeiten) helle, auffällige oder mit Accessoires zur besseren Erkennbarkeit ausgestattete Bekleidung. Auch Warnwesten oder entsprechende Überzüge über Rucksäcke erhöhen die Erkennbarkeit. Fahren Sie auch am Tag mit eingeschaltetem Licht! Sie sehen deshalb zwar nicht besser, werden aber von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen.
Hinweise zur Eigentumssicherung: Sichern Sie ihr Fahrrad gegen Diebstahl oder missbräuchliche / unbefugte Benutzung mit einem qualitativ hochwertigerem Schloss an einem fest installiertem Gegenstand (z. B. Fahrradständer, Laternenmast). Nehmen Sie Werkzeug oder abnehmbare Teile (z. B. Tachometer oder beim Pedelec den Akku) mit. Sie verhindern so Demontage resp. Diebstahl. Notieren Sie sich vorbeugend die „Daten“ Ihres Fahrrades, insbesondere die Rahmennummer, in einem Fahrradpass. So haben Sie Im Falle eines Diebstahles eine genaue Beschreibung für die Polizei parat. Fahrradpässe sind bei Polizeidienststellen oder im „Polizeiladen“ erhältlich.
Und für alle Verkehrsteilnehmer gilt:
Fahren Sie mit der gebotenen VORsicht und nehmen Sie RÜCKsicht auf schwächere oder unsichere Verkehrsteilnehmer, denn ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht für ein gemeinsames Miteinander ergänzen die Verhaltensweisen im Sinne der Verkehrssicherheit für jeden Verkehrsteilnehmer.
Denn: Wir wollen, dass Sie sicher durch den Straßenverkehr kommen und wünschen eine stets unfallfreie Fahrt.“
Ihre Polizei Nordhessen
Torsten Werner Polizeihauptkommissar
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