POL-NOM: Unzulässige Abfallentsorgung durch Verbrennen von behandeltem Holz

15.06.2015 – 16:59

Einbeck (ots) – Einbeck -vo. Stadt Einbeck, Am Schwimmbad, Dienstag, 09. Juni 2015, 17.50 Uhr. Nach einem Hinweis eines Zeugen, dass ein Anwohner in einem Garten in der Nähe der Straße Am Schwimmbad Abfälle verbrennt, überprüfte die Polizei Einbeck die gemeldete Örtlichkeit. Vor Ort stellten die eingesetzten Polizeibeamten dann auch eine fast 2-qm große Brandstelle fest. Verbrannt hatte der vor Ort angetroffene 34-jährige Verantwortliche behandeltes Holz einer ehemaligen Gartenlaube. Gegen den Verantwortlichen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil durch das Verbrennen des „behandelten“ Holzes, eine sonst übliche Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beim Verbrennen von Abfällen, nicht mehr möglich ist.

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Quelle: news aktuell / dpa