15.06.2015 – 10:00
Nienburg (ots) – NIENBURG (mie) – Als Fahrradfahrer kann man nach einem Fehlverhalten schnell in „die Mühlen des Gesetzes“ geraten und mit Sanktionen, vom Verwarn- oder Bußgeld bis hin zur Blutentnahme bei einem alkoholisierten Radfahrer und dem Verlust der Fahrerlaubnis, rechnen.
Bei Trunkenheitsfahrten gibt es, im Gegensatz zu motorisierten Verkehrsteilnehmern, keine Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. „Schon ab 0,3 Promille und einer alkoholbedingten Verhaltensauffälligkeit drohen Geld- oder schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen“, weiß Werner Müller von der Polizei Nienburg.
Ab 1,6 Promille liegt der Regelfall der Fahruntüchtigkeit vor. Die alleinige Feststellung des Grenzwertes reicht aus, um ein Strafverfahren einleiten zu müssen“, erklärt der Polizeihauptkommissar. Die „Ernüchterung“ setzt dann schnell ein. Neben dem Strafverfahren prüft die Fahrerlaubnisbehörde bei dem Betroffenen die persönliche Eignung. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist die Folge. Ein Entzug der Fahrerlaubnis oder das Verbot ein Fahrrad fahren zu dürfen können die Folge sein. Neben der zu erwartenden Geldstrafe fallen für diese Verfahren nicht unerhebliche Kosten an.
„Im Hinblick auf die warme Sommerzeit können wir nur vor einem übermäßigen Alkoholgenuss und der anschließenden Benutzung des Rades warnen“, schließt sich Fritz Groß von der Verkehrswacht an. „Sicherlich muss man den Ausflüglern zu Gute halten, dass sie ihr Kraftfahrzeug stehen lassen und das Fahrrad nutzen. Doch gerade auf Zweirädern wirkt sich die Alkoholbeeinflussung besonders stark auf die Fahrsicherheit aus“, betont der ehemalige Polizist.
„Insgesamt geht es uns nicht darum, alle Radfahrer zu verteufeln oder unter Generalverdacht zu stellen“, schildert Ingo Hartmann vom Landkreis Nienburg die Motivation der Aufklärungsserie. „Uns geht es darum, dass wir durch diese Aufklärungsarbeit gemeinsam eine anhaltende Verhaltensänderung bei Radfahrern bewirken, um so Unfallzahlen und -folgen zu vermindern.“.
Berthold Vahlsing vom ADFC begrüßt ausdrücklich polizeiliche Kontrollen nach der Aufklärungskampagne. „Es gibt eine große Zahl von Unverbesserlichen, die den allgemein guten Ruf der Fahrradfahrer beschädigen. Jeder Radfahrer setzt ein umweltfreundliches Fahrrad ein. Er muss sich aber bewusst sein, dass er zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern gehört. Daher ist es besonders wichtig, aufmerksam und vorsichtig am Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu gehört die Kenntnis und vor allem die Beachtung der für ihn geltenden Regeln.“, so Vahlsing.
Abschließend weist Werner Müller auf geplante Kontrollen von Radfahrern durch die Polizei hin. „Es wird nicht der Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit sein. Jedoch muss sich jeder Radfahrer darauf einstellen, dass sein Fehlverhalten durch den Polizeibeamten angesprochen und gegebenenfalls auch geahndet wird.“
Die Serie zeigt, dass es im Interesse vieler Institutionen liegt, die Sicherheit der Fahrradfahrer zu verbessern, sei es durch bauliche Neuanlagen, Verbesserung bestehender Verkehrswege oder Aufklärungsarbeit in den Medien.
Letztlich haben Sie es aber in der Hand, durch ihr verkehrsgerechtes Verhalten Unfälle zu vermeiden! Seien Sie Vorbild für andere – gerade für Kinder! – so der abschließende Appell der Verkehrsexperten.
Für weitere Informationen stehen einschlägige Internetseiten zur Verfügung: www.adfc-nienburg.de www.bussgeldkatalog.org www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-radfahrer www.udv.de/de/verkehrsteilnehmer/radfahrer
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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