POL-HRO: Verkehrsdelikte

14.06.2015 – 15:31

Ludwigslust (ots) – In den Morgenstunden des 12.06.2015 stellten aufmerksame Beamte des PHR Ludwigslust, während ihrer Streifentätigkeit, einen PKW in Ludwigslust fest, der über keinen gültigen TÜV verfügte. Eine Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass für dieses, seit dem 22.05.2015, kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Der 32 j. Fahrer aus der Region Grabow und die 33 j. Halterin aus dem Raum Bad Wilsnack werden sich nun wegen eines Pflichtversicherungsverstoßes verantworten müssen.

Nur wenige Stunden später, um 12:20 Uhr, stellte dieselbe Streifenbesatzung, während mobiler Verkehrskontrollen in Eldena, einen alkoholisierten Fahrzeugführer fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,22 Promille. Nachdem dem 46 j. Fahrer eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein entzogen wurde, wird er nun wegen der Trunkenheit im Verkehr zur Verantwortung gezogen werden.

Eine weitere Trunkenheitsfahrt konnte durch eine aufmerksame Tankstellenmitarbeiterin, gegen 22:00 Uhr des 13.06.2015, in Grabow festgestellt und im weiteren Verlauf verhindert werden. Sie bemerkte eine Fahrzeugführerin, die bereits angetrunken die Tankstelle betreten hatte und sich darüber hinaus weiteren Alkohol kaufen wollte. Durch beherztes Einschreiten konnte die Weiterfahrt der angetrunken Frau verhindert werden. Die dazu gerufenen Beamten des PHR Ludwigslust stellten bei der 44 j. Fahrerin aus der Region eine Atemalkoholkonzentration von 1,85 Promille fest. Auch ihr Führerschein wurde sofort sichergestellt und ein Verfahren bzgl. der Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

In den frühen Morgenstunden (gegen 07:00 Uhr) des 14.06.2015 stellten zwei Beamte des PHR Ludwigslust erneut einen PKW-Führer fest, der unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein auch hier durchgeführter Atemalkoholtest ergab den Promillewert von 1,22. Der 36 j. aus dem Amt Dömitz-Malliß wurde anschließend ins Krankenhaus verbracht. Hier wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Den Führerschein muss auch dieser Fahrzeugführer, mindestens bis zur gerichtlichen Entscheidung bzgl. des Fahrens unter Alkoholeinfluss im öff. Verkehrsraum, abgeben.

Tim Dommer Polizeikommissar Dienstgruppenleiter PHR LWL 

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Quelle: news aktuell / dpa