14.06.2015 – 13:03
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0903
Wie ungeschickt ist das denn?
Man stelle sich folgende Situation vor: Drei Männer aus Ennigerloh fahren in einem PKW Gespann (VW Golf mit Anhänger) auf der Autobahn 2 in Richtung Hannover. Eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei kontrolliert das Gespann an der Anschlussstelle Beckum. Dabei stellen die Beamten folgendes fest:
Alle drei Männer sind derzeit Insassen einer Justizvollzugsanstalt, haben jedoch Hafterleichterungen bekommen und befinden sich im Freigang. Der 69-jährige Beifahrer und Halter des VW Golf ist in Haft wegen des wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Dementsprechend hat er einen Mithäftling im Freigang, einen 55-Jährigen aus Ennigerloh, ans Steuer gesetzt. Dumm nur, dass die Beamten feststellen müssen, dass der Führerschein des 55-Jährigen nicht zur Fahrzeugklasse passen will (PKW-Gespann über 3500 kg) und der Fahrer somit auch ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist.
Und da der Halter immer auch verantwortlich für sein Fahrzeug ist, erklärt die zuständige Justizvollzugsanstalt die sofortige Rücknahme der Hafterleichterungen für den 55- und den 69-Jährigen. Die Polizei erklärte den Freigang somit für beendet und eskortierte sie zurück „hinter Gitter“.
Und was passierte mit dem PKW-Gespann?
Das fuhr der Dritte im Bunde nach Hause. Der 49-jährige Mann hatte als einziger den richtigen und gültigen Führerschein für das PKW-Gespann.
Irgendwie schlecht geplant, oder?
Damit endete der Tag für die Streifenwagenbesatzung jedoch noch nicht: Sie hatten die beiden Männer aus Ennigerloh gerade in der Justizvollzugsanstalt abgeliefert, da gab die Leitstelle den nächsten Einsatz durch:
Wieder auf der Autobahn 2, Fahrtrichtung Hannover, in Höhe der Anschlussstelle Hamm-Uentrop war gegen 17.50 Uhr ein Motorradfahrer gestürzt. Als die beiden Autobahnpolizisten eintrafen, konnten sie sich glücklicherweise davon überzeugen, dass der 57-jährige Motorradfahrer aus Oelde nahezu unverletzt geblieben war. Ihm platzte während der Fahrt ein Reifen, dieses führte zum Sturz ohne nennenswerte Verletzungen.
Der Rest dieses 2. Sachverhalts führte bei den Beamten jedoch zu einer Art Déjà Vu:
Der 57-Jährige hatte im Bestand der Polizei eine bundesweite Fahrerlaubnissperre verzeichnet, also eine Verkehrsstraftat begangen. Und was war sein weiterer Status im polizeilichen Fahndungsbestand?
Richtig: Freigänger der Justizvollzugsanstalt, aus der die beiden Polizeibeamten gerade kamen. Die beiden Beamten erklärten auch diesen Freigang für……, den Rest kann man sich sicherlich denken.
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