Polizei erwischt Rollerfahrer ohne Führerschein und mit Drogen im Blut – 21-Jähriger leistet nach Flucht vor Polizei Widerstand

Polizei erwischt Rollerfahrer ohne Führerschein und mit Drogen im Blut – 21-Jähriger leistet nach Flucht vor Polizei Widerstand

MAINASCHAFF, LKR. ASCHAFFENBURG. In der Nacht von Freitag auf Samstag ist ein 21-Jähriger der Aschaffenburger Polizei sprichwörtlich in die Arme gefahren. Der junge Mann, der ohne Führerschein, aber dafür mit Drogen im Blut unterwegs gewesen war versuchte noch zu flüchten und leistete bei der Kontrolle schließlich Widerstand gegen die Beamten.

Mehrere Streifen der Polizei befanden sich nach einem Einsatz in Mainaschaff gegen 01:45 Uhr Uhr in der Mainparkstraße, als ein 21-jähriger aus dem Landkreis Miltenberg mit einem Kleinkraftrad auf dem Radweg von Kleinostheim angefahren kam. Beim Anblick der Polizei startet er sofort ein Wendemanöver und ergriff dann die Flucht. Eine Streife folgte dem Roller. Der junge Mann setzte sein Fahrt jedoch trotz Anhaltezeichen der Polizei, unterstützt durch Martinshorn und Blaulicht, über einen Grünstreifen auf die B8 und anschließend zurück über Umwege nach Mainaschaff fort.

Dort versteckte er den Roller im hohem Gras und suchte sein Heil nun zu Fuß in der Flucht vor der Polizei. Letztendlich versteckte er sich selbst auch im Gebüsch in der Nähe des Mainparksees. Das half ihm jedoch nichts. Die gute Nase eines Polizeihundes spürte den jungen Mann dort schließlich in seinem Versteck auf. Bei der anschließenden Kontrolle wehrte sich der 21-Jährige gegen die Maßnahmen der Beamten. Bei dem Widerstand wurde keiner der Beteiligten verletzt. Schließlich stellte sich auch der Grund für die Flucht des Zweiradfahrers heraus: Die Atemluft des jungen Mannes roch nach Marihuana. Weiterhin war das Kleinkraftrad lediglich mit einem nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2012 ausgestattet und der Fahrer zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Die Beamten stellten das Kleinkraftrad sicher und nahmen den Beschuldigten mit zur Dienststelle. Nachdem er eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste, durfte er nach Hause gehen. Gegen ihn werden nun mehrere Strafverfahren unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahrt unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.



Quelle: Bayerische Polizei