POL-NOM: Fahren ohne Fahrerlaubnis

12.06.2015 – 10:30

Einbeck (ots) – Einbeck ™

Dassel, Mackenser Str.

Donnerstag, 11.06.2015, 15.15 Uhr

Während der Kontrolle eines Rollerfahrers aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fiel der Kradstreife ein weiterer Roller auf, der augenscheinlich erheblich schneller als 25 km/h fuhr.

Da der 17-jährige aus einem Dasseler Ortsteil keine Angaben machen wollte, wurde der Roller sichergestellt und zunächst bei der Dienststelle in Dassel untergestellt.

Nach Rücksprache mit der Erziehungsbereechtigten wurde am 12.06.15 eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Roller durchgeführt.

Diese ergab, dass der Roller tatsächliche 56 kh/h statt der erlaubten 25 km/h fuhr.

Somit handelte es sich bei dem Fahrzeug nicht mehr um einen Mofaroller, sondern einen Leichtkraftroller.

Somit war das Fahrzeug führerscheinpflichtig, der junge Mann aber nur im Besitz einer Mofa-Pfüfbescheinigung und er erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Quelle: news aktuell / dpa