10.06.2015 – 12:27
Kreis Dithmarschen (ots) – Da hat sie sich ja „was Schönes eingebrockt“, die 25-Jährige aus dem Bereich des Amtes Mitteldithmarschen, die am 14. April dieses Jahres bei der Polizei in Burg auftauchte, um dort den Diebstahl einer Briefpost mit Barscheck der Öffentlichen Hand anzuzeigen.
Vorstellig geworden war sie auf der Wache wegen des angeblichen Verlustes einer dreistelligen Summe mittlerer Höhe. Den hatte sie am selben Tag auch dem Absender angezeigt. Erfolgt sein sollte der Diebstahl aus ihrem Hausbriefkasten heraus.
Ermittlungen der Polizei führten aber zu einem anderen Ergebnis, und das zeigt die 25-Jährige als Beschuldigte in einer Straftat: Der Polizei liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Frau den angeblich gestohlenen Barscheck bereits am 9. April bei einer Postfiliale im Bereich des Amtes Burg-St. Michaelisdonn eingelöst hatte. Um in der Postfiliale überhaupt an die im Barscheck ausgewiesene Summe gelangen zu kommen, hätte sie einen Ausweis mit Lichtbild vorlegen müssen – und das sei geschehen.
Der geldwerten Vorteil, den die 25-Jährige danach für sich erlangt hatte, begründet sich in der Gewährung eines Darlehens, das ihr aufgrund des angeblichen Diebstahls von einer Stelle der Öffentlichen Hand gewährt worden war. Sie ist nun aber verpflichtet, das unberechtigter Weise gewährte Darlehen an den Absender zurückzuzahlen – in Raten.
Die Ermittlungen gegen die Frau wegen „Vortäuschen einer Straftat“ (§ 145 d StGB) und „Betrug“ (§ 263 StGB) dauern an.
Hermann Schwichtenberg
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