10.06.2015 – 00:38
Wolgast (ots) – Wie unlängst in der „Presse“ angekündigt, ließen die Beamten der WSPI-Wolgast am heutigen 09.06.2015, durch wiederholte Geschwindigkeitsmessungen im Zuständigkeitsbereich: „Peenestrom“ – Wolgast und „Ryck“ – Greifswald, durch die polizeiliche Maßnahme „Geschwindigkeitskontrollen“, entsprechende Taten folgen. Bei insgesamt 39 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen, mittels Riegl-Lasermessgerät, wurde nur bei 2 Sportbooten ein Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, festgestellt. Anders als im Straßenverkehr, zieht schon ein geringes Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, im Bereich der SeeSchStrO, ein empfindliches Bußgeld nach sich. So sieht der Bußgelkatalog hier bei einer Übertretung von 3 bis 6km/h, ein Bußgeld in Höhe von EUR 100,- vor. Einer der schnellen Sportbootführer, musste dann im Rahmen einer Sportbootkontrolle erfahren,dass er, obwohl seit Jahrzenhnten im Besitz eines Sportbootführerscheins (DDR), dieser jedoch durch fehlende Unterschriftsleistung, ungültig mitgeführt wurde.
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