POL-WHV: Kleinkraftrad nicht versichert, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel führte zur Sicherstellung des Motorrollers

09.06.2015 – 15:54

Wilhelmshaven (ots) – wilhelmshaven. Am Montagabend, 08.06.2015, fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung im Stadtgebiet Wilhelmshaven ein Motorroller auf, der augenscheinlich zu schnell im Straßenverkehr unterwegs war, außerdem fehlten an dem Fahrzeug die Verkleidungen. Ein Aufschließen auf den Rollerfahrer in der Salzastraße war zunächst nicht möglich, zumal der Roller sehr schnell fuhr und der Fahrer sich offenbar der Verkehrskontrolle durch Flucht entziehen wollte. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt gelang es den Beamten schließlich den Roller und damit auch den Fahrer in der Flutstraße kontrollieren zu können.

Im Rahmen dieser Kontrolle wurde schließlich festgestellt, dass der Roller frisiert und nicht versichert, außerdem der 27-Jähriger nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war. Da zum Kontrollzeitpunkt die Eigentumsverhältnisse nicht klar geregelt werden konnten, wurde der Roller sichergestellt. Während der Befragungen entstand außerdem der Verdacht, dass der 27-Jährige Betäubungsmittel konsumiert haben könnte, ein freiwillig durchgeführter sog. Schnelltest ergab ein positives Ergebnis, so dass im Anschluss eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt wurde.

Gegen den 27-Jährigen wurde zunächst ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de

Quelle: news aktuell / dpa