08.06.2015 – 16:35
Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
(Nachtrag zur Pressemitteilung vom 05.06.2015, 15.31 Uhr)
Wolfschlugen. Gegen die nach einem Einbruch in ein Wohnhaus in der Schulstraße am Donnerstagabend festgenommene 27 Jahre alte Frau und den 26-jähriger Mann wurden zwischenzeitlich Haftbefehle erlassen. Einer der flüchtenden Mittäter konnte mittlerweile identifiziert werden, gegen ihn wurde ebenfalls Haftbefehl erlassen. Wie bereits berichtet, hatte ein Hinweisgeber der Polizei am Donnerstagabend, gegen 22.15 Uhr, mitgeteilt, dass drei verdächtige Personen in ein Wohnhaus in der Schulstraße eingestiegen seien. Als die Einsatzkräfte das Objekt anfuhren, trafen sie zunächst auf ein in unmittelbarer Nähe abgestelltes Fahrzeug, an dessen Steuer eine Frau saß, die offensichtlich auf jemand wartete. Nachdem sich die 27-Jährige in Widersprüche verwickelte, wurde sie vorläufig festgenommen. Zuvor hatte sie vermutlich noch ihre Tatgenossen gewarnt. Als mehrere Streifen am Tatort eintrafen, hatten die drei Personen bereits das Gebäude verlassen und wollten in Richtung Waldgebiet flüchten. Ein 26-Jähriger konnte hierbei festgenommen werden, während den beiden anderen die Flucht gelang. Polizeibeamte hatten einen der Flüchtigen noch gesehen und konnten ihn zwischenzeitlich anhand von Bildern identifizieren. Es handelt sich um einen 27-jährigen, bereits einschlägig polizeibekannten Mann.
Nach den bisherigen Feststellungen waren die Täter nach Aufbrechen einer Kellertür ins Innere gelangt und hatten einen goldenen Ring erbeutet.
Die 27-jährige Frau ist ebenfalls bereits wegen Eigentumsdelikten bei der Polizei bekannt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurden die Festgenommenen am Freitagnachmittag der Haftrichterin am Amtsgericht in Stuttgart vorgeführt, die Haftbefehle gegen beide Beschuldigte und auch gegen den noch flüchtigen 27-jährigen Mittäter erließ. Entsprechende Fahndungsmaßnahmen und Identifizierungsmaßnahmen bezüglich des noch unbekannten vierten Täters sind derzeit noch im Gange. (jh)
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