08.06.2015 – 13:37
Hildesheim (ots) – (clk.) Um einen Pkw-Aufbruch aufklären zu können, hat die Hildesheimer Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Beschluss beantragt, der die Öffentlichkeitsfahndung mit einem Phantombild zulässt. Der Beschluss ist jetzt ergangen, so dass sich die Polizei nunmehr an die Öffentlichkeit wenden kann.
Am Mittwoch, 13.05.2015, gegen 12:30 Uhr, stellte eine 51-Jährige Hildesheimerin ihren Pkw an der Zufahrt zum Hundesportverein an der Straße „Am Mastberg“ ab. Anschließend ging sie mit ihrem Hund für knapp 10 Minuten eine kurze Runde „Gassi“. Als sie zum Abstellort ihres Autos zurückkehrte, hörte sie plötzlich die Warnanlage des Fahrzeugs anspringen. Schon kurze Zeit später hatte sie ihr Auto im Blick. Hier stand ein Mann mit einem Fahrrad, eine Scheibe am Auto war zerstört. Die 51-Jährige sprach den Mann an und hielt ihm vor, ihren Pkw aufgebrochen zu haben. Der stritt das aber mit wenigen Worten ab, stieg auf den Sattel, trat in die Pedale und flüchtete in Richtung Mastbergstraße. Gleich darauf stellte die Geschädigte fest, dass ihr im Auto zurückgelassenes Portemonnaie aus der Mittelkonsolenablage gestohlen worden war. Im Portemonnaie befanden sich einige Euro Bargeld sowie Ausweise und Scheckkarten.
Mit Hilfe eines Polizeizeichners stellte die Geschädigte ein Phantombild des vermeintlichen Autoaufbrechers her.
Der Mann ist etwa 50 Jahre alt, ca. 175 cm groß, normale Statur, sprach deutsch, hat volle braune gepflegte Haare. Er war mit einem hellblauen (mit schwarz) Trainingsanzug und einer dunklen Hose bekleidet. Er führte ein dunkles Fahrrad mit einem auberginefarbenen Korb auf dem Gepäckträger mit.
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