05.06.2015 – 15:23
Konstanz (ots) – Trunkenheit im Schiffsverkehr auf dem Bodensee/Konstanzer Trichter
Konstanz
Am Donnerstag, 04.06.2015/Fronleichnam, gegen 16.00 Uhr, fiel einer Besatzung der Wasserschutzpolizei Konstanz auf dem Obersee ein Motorboot auf, das sehr dicht an einem anderen Boot vorbeifuhr. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 42-jährige Bootsführer unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,9 Promille. An Bord befanden sich drei weitere Personen, die alle unter Alkoholeinfluss standen. Dem Bootsführer wurde eine Blutentnahme entnommen. Durch den zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt wurde eine Sicherheitsleistung angeordnet, da es sich bei dem Bootsführer um einen österreichischen Staatsbürger handelte. Das Boot wurde durch eine weitere Besatzung der Wasserschutzpolizei zum Hafen verbracht. Nach Abschluss der Ermittlungen wird eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen.
Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Reaktionsverluste in der Schifffahrt nicht unterschätzt werden dürfen. Bei Wasserfahrzeugen müssen die Fahrmanöver aufgrund der fehlenden Bremswirkung vorausschauend und mit einem größeren zeitlichen Vorlauf als bei Landfahrzeugen ausgeführt werden. Die Wasserschutzpolizei führt aus diesem Grund regelmäßig Alkoholkontrollen auf dem Bodensee durch.
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