05.06.2015 – 12:58
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.:0861
Bei einem Schwerpunkteinsatz gegen Raser in Dortmund, Wallbereich, vom 3. auf den 4. Juni, in der Zeit von 19.00 bis 04.00 Uhr, nahm die Polizei Dortmund erneut die sogenannten „Wallraser“ aber auch die Tuningszene mit über einem Dutzend Beamten in den Focus.
Beamte des Verkehrsdienstes Dortmund kontrollierten 1837 Fahrzeuge und über 100 Personen. Den Schwerpunkt legten die Beamten bei diesem Einsatz auf die Kontrolle der Geschwindigkeiten. Optisch auffällige Fahrzeuge hielten die Einsatzkräfte ebenfalls an, um sie technisch genauer unter die Lupe zu nehmen. Insgesamt ergaben sich fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Nichtbeachten von Rotlicht, zwei Anzeigen wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis und drei sonstigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Hierzu kamen 73 Verwarnungsgelder aus dem Bereich Geschwindigkeitsverstöße, zwei Verwarnungsgelder wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis und 17 sonstige Verstöße ( z.B.: Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes etc. )
Trauriger Spitzenreiter an dem Tag war ein 21-Jähriger aus Lüdenscheid der mit seinem Golf bei erlaubten 50 km/h, mit rund 86 km/h gemessen wurde. Sowie ein 27-Jähriger Fahrer eines Porsche Panamera der bei 50 mit 80 km/h gemessen wurde. Die Fahrer eines Ford Focus ( 24-Jähriger aus Dortmund ) und eines VW Golf ( 24-Järhiger aus Bergkamen ), erregten das besondere Interesse der Beamten, als die beiden sich zunächst an einer roten Ampel unterhielten. Als die Ampel auf Grün sprang, beschleunigten beide Fahrzeuge bis circa 100 km/h. Der VW Golf wurde anschließend durch den Radarwagen mit 101 km/h auf dem Südwall gemessen. Gleichzeitig filmten Einsatzkräfte beide Fahrzeuge beim Hinterherfahren mit einem Einsatzfahrzeug. Auf der Ruhrallee wurden beide Fahrzeugführer schließlich angehalten. Beide Fahrer dürfen nun fest mit einer Anzeige wegen illegalen Autorennens (Bußgeldandrohung 400 Euro, plus Verwaltungskosten und ein Monat Fahrverbot) rechnen. In insgesamt vier Fällen stellten die Polizisten das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch technische Veränderungen an den Fahrzeugen fest. Beispielsweise hatte ein 23-Jähriger das Fahrwerk seines Golfs tiefergelegt, ohne anschließende technische Überprüfung und Eintragung in den Fahrzeugschein. In zwei Fällen veränderten die Verantwortlichen illegalerweise die Abgasanlagen ihrer Autos. In einem Fall sorgte ein veränderter Luftfilter zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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