POL-RT: Schwerer Arbeitsunfall in Pfullingen, Zwei Unfälle an gleicher Stelle, Vor Betrug bewahrt

03.06.2015 – 14:59

Reutlingen (ots) – Pfullingen (RT): Bei Arbeitsunfall zwei Personen verletzt, eine davon schwer

Ein tragischer Arbeitsunfall ereignete sich am Mittwochmorgen, gegen 08.30 Uhr, am Wasserkraftwerk beim Friedrich-Schiller-Gymnasium Im Klostergarten. Dabei erlitt ein 44-jähriger Arbeiter lebensgefährliche Verletzungen. Ein weiterer 56-Jähriger kam mit leichten Verletzungen in die Klinik. Die beiden Mitarbeiter eines Energieversorgers waren mit Wartungsarbeiten beschäftigt. Das Wasserrad war durch Fremdkörper blockiert und drehte sich nicht mehr. Während der Inspektion kletterte der 56-Jährige auf das Wasserrad, um an einer nicht einsehbaren Stelle nach der Ursache zu suchen. Durch das Körpergewicht setzte sich das Rad in Bewegung und der 56-Jährige konnte gerade noch rechtzeitig von seinem Kollegen aus dem drehenden Rad gezogen werden. Beide verloren hierbei das Gleichgewicht und stürzten nun in Laufrichtung des Rades. Während sich der 56-Jährige den rechten Fuß einklemmte, wurde der 44-Jährige mit dem Oberkörper zwischen der Seitenwand des Wasserrades und einer Stahlstütze eingeklemmt. Der 56-Jährige konnte sich selbst befreien und das Wasserrad zusammen mit Ersthelfern bis zum Eintreffen der Feuerwehr festhalten. Die rasch vor Ort eintreffenden Rettungskräfte hatten jedoch erhebliche Mühe den Eingeklemmten zu befreien. Nur unter schwierigsten Bedingungen und unter massivem Einsatz von schwerem technischen Gerät gelang es, den 44-Jährigen nach über einer Stunde aus der misslichen Lage zu befreien. Nach notärztlicher Versorgung wurde er mit schweren inneren Verletzungen in die Klinik eingeliefert. Sein Kollege klagte über Schmerzen am Bein und kam ebenfalls zur Untersuchung ins Krankenhaus. Der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Reutlingen hat die Ermittlungen vor Ort übernommen und prüft nun, ob die diversen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten wurden. Angehörige wurden durch den Notfallseelsorgedienst des DRK betreut. Die Gönninger Straße musste während der Unfallaufnahme voll gesperrt werden. Es erfolgte eine örtliche Umleitung. (jh)

Reichenbach (ES): Zwei Unfälle hintereinander

Gleich zweimal innerhalb kürzester Zeit hat es am frühen Mittwochmorgen vor einer Tiefgaragenausfahrt in der Reichenbacher Blumenstraße einen Verkehrsunfall gegeben. Während es beim ersten Unfall bei Blechschaden blieb, zog sich beim zweiten ein Zweiradlenker schwere Verletzungen zu.

Gegen 6.15 Uhr fuhr zunächst eine 54-jährige Renaultlenkerin aus der Tiefgarage und übersah beim Einfahren in die Blumenstraße den Opel Corsa einer 26-Jährigen.

Unmittelbar danach fuhr ein 48-jähriger Ford Fiestalenker heraus und übersah beim Abbiegen nach rechts, den in Richtung Ulmer Straße fahrenden 44-jährigen Rollerlenker. Beim Sturz auf die Fahrbahn verletzte sich dieser schwer und musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und dort stationär aufgenommen werden. Die Kollision war zudem so heftig, dass beide Fahrzeuge abgeschleppt werden mussten. Insgesamt entstand bei beiden Unfällen ein Gesamtschaden von etwa 11.500 Euro. (ms)

Beuren (ES): Seniorin vor Betrüger bewahrt

Eine aufmerksame Nachbarin und Polizeibeamte des Polizeireviers Nürtingen haben am Dienstag verhindert, dass eine 77-jährige Frau von einer dreisten Betrügerin um ihr Erspartes gebracht wurde. Die unbekannte Täterin hatte ihr Opfer am Dienstagvormittag angerufen und sich dabei verwerflicherweise als Richterin ausgegeben. Sie wies die 77-Jährige an, 4.000 Euro per Western Union in die Türkei zu transferieren, sonst würde eine noch höhere Strafe fällig. Entsprechend eingeschüchtert hob die Frau das Geld bei ihrer Bank ab und bat eine Nachbarin, sie zu einer anderen Bank nach Nürtingen zu fahren, um das Geld zu überweisen. Als die Nachbarin erfuhr, was da vor sich ging, tat sie genau das Richtige und alarmierte die Nürtinger Polizei. Der zuständige Beamte konnte am Telefon die 77-Jährige davon überzeugen, dass es sich um eine üble Betrugsmasche handelt, worauf sie weisungsgemäß ihr Geld wieder bei der Bank einzahlte. Als die Frau aber nicht, wie zuvor explizit vereinbart, bei der Polizei zur Anzeigenaufnahme erschien, schwante dem Beamten Schlimmes. Bei seinen anschließenden, hartnäckigen Nachforschungen fand er heraus, dass die Seniorin offenbar erneut von der angeblichen Richterin angerufen und überaus geschickt dazu gebracht worden war, nun an einem Geldautomaten Geld abzuheben. Die Frau war bereits wieder auf dem Weg nach Nürtingen, um das Geld in die Türkei zu überweisen. Nun war schnelles Handeln gefragt. Eine Polizeistreife fuhr sofort zur betreffenden Bank, traf die Seniorin aber nicht mehr an. Zum Glück war die Transaktion gescheitert, weil die Frau die Gebühren nicht aufbringen konnte. Die 77-Jährige konnte schließlich zuhause angetroffen werden und darüber aufgeklärt werden, dass kein Wort von dem, was die Anruferin gesagt hatte, wahr ist. Damit aber auch wirklich nichts mehr schiefgehen konnte, begleiteten die Beamten die Frau zu ihrer Bank, wo sie ihr Geld wieder auf ihr Konto einzahlte. Die Polizei klärte die Bankmitarbeiter über die Vorgänge auf und half außerdem der Seniorin dabei, ihre Rufnummer zu ändern, sodass sie hoffentlich in der Zukunft vor derartigen Anrufen verschont sein wird.

Immer wieder werden gerade ältere Menschen auf diese Art und Weise von Mitgliedern von Betrügerbanden „übers Ohr gehauen“, wovor die Polizei regelmäßig warnt. Hierbei muss man aber wissen, dass die Betrüger äußerst geschickt vorgehen. Sie machen sich zunutze, dass gerade alleinstehende, ältere Menschen bei Anrufen von angeblichen Richtern, Staatsanwälten oder Polizeibeamten mit dem überfordert sind, was ihnen erzählt wird und sie den Anweisungen eines vermeintlichen Amtsträgers oft in gutem Glauben Folge leisten. Für den Fall, dass Bankmitarbeiter Fragen stellen, werden die Opfer von den Übeltätern angewiesen, eine harmlose Begründung für die geplante Transaktion anzugeben. Klar ist aber: Niemals wird ein Richter, Staatsanwalt oder Polizeibeamter jemanden anrufen und anweisen, Geld zu überweisen oder herauszugeben. Die Polizei rät in diesen Fällen dringend, kein Geld aufgrund so eines Anrufs zu überweisen, sondern Angehörige oder Bekannte zu Rate ziehen und die Polizei verständigen. (ak)

Rückfragen bitte an:

Andrea Kopp (ak), Telefon 07121/942-1101

Josef Hönes (jh), Telefon 07121/942-1102

Michael Schaal (ms), Telefon 07121/942-1104

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.stabst.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa