BPOLD FRA: Bundespolizei stoppt die Schleusung eines Kindes am Frankfurter Flughafen

01.06.2015 – 14:29

Frankfurt/Main (ots) – Am 31.05.2015 stellte die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flug aus Athen einen etwa vierjährigen Jungen fest, der in Begleitung einer 26-jährigen Griechin war, die für das Kind einen griechischen Reisepass einer anderen Person vorlegte. Konkret war das Kind deutlich älter als das im Pass eingetragene Geburtsalter. Die Staatsangehörigkeit und die Identität des Kindes sind bisher noch ungeklärt. Gegen die Begleiterin leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern ein. Die Bundespolizei führt die 26-Jährige heute dem Haftrichter vor. Die Bundespolizei veranlasste, dass der kleine Junge in staatliche Obhut genommen wurde. Die Ermittlungen in dieser Sache dauern noch an.

Die Bundespolizei widmet Minderjährigen unabhängig davon, ob diese in Begleitung oder ohne Begleitung reisen, besondere Aufmerksamkeit. Beim Grenzübertritt werden Minderjährige bei der Ein- und Ausreise wie Erwachsene kontrolliert. Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können. Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:

   - eine formlose Einverständniserklärung des/der       Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf.       Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw.       Reiseverlauf    - Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten    - Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten. 

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christian Altenhofen
Telefon: 069/34004010
E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa