Pressebericht vom 31.05.2015

Pressebericht vom 31.05.2015

Inhalt:

875. Verurteilung von zwei jugoslawischen Einbrechern und Drogenhändlern zu hohen Haftstrafen
-siehe Pressebericht vom 03.04.2014, Ziffer 528

876. Verurteilung eines 18-jährigen Polen nach Enkeltrickbetrügereien
-siehe Pressebericht vom 13.11.2014, Ziffer 2035
-siehe Pressebericht vom 02.10.2014, Ziffer 1762
-siehe Pressebericht vom 11.09.2014, Ziffer 1556
-siehe Pressebericht vom 27.10.2014, Ziffer 1932

877. Fahranfänger verliert bei Überholmanöver die Kontrolle über sein Fahrzeug; zwei Personen leicht verletzt und hoher Sachschaden – Oberschleißheim

878. Festnahme von drei Wohnungseinbrecherinnen in der Innenstadt

879. Verlauf der stationären Versammlung „Aktionsbündnis gegen den G7-Gipfel“ am Marienplatz

875. Verurteilung von zwei jugoslawischen Einbrechern und Drogenhändlern zu hohen Haftstrafen
Wie bereits berichtet, beobachteten Zeugen am Mittwoch, 02.04.2014, gegen 01.30 Uhr, wie zwei Männer mit einem Schraubenzieher versuchten, in ein Lokal in der Bergmannstraße im Münchner Westend einzubrechen. Einer der Zeugen filmte mit seinem Handy die Täter bei der Tatausführung. Seine Frau verständigte zeitgleich den Polizeinotruf. Beim Anfahren der Einsatzkräfte entfernte sich einer der Tatverdächtigen in Richtung Anglerstraße. Diese wurde daraufhin umgehend von uniformierten Polizisten abgesperrt und abgesucht. Dabei konnte der Tatverdächtige, ein 24-jähriger Kroate, festgenommen werden. Wenig später gelang auch die Festnahme des zweiten Tatverdächtigen, eines 44-jährigen Bosniers. Dieser versteckte sich unweit des Tatortes in einem angrenzenden Innenhof. Das Tatwerkzeug wurde unter einem geparkten Auto gefunden.

Der Kroate und der Bosnier hatten innerhalb von vier Monaten Anfang 2014 14 Büroeinbrüche, einen Gaststätteneinbruch sowie einen Wohnungseinbruch begangen.
Beide Personen hatten in einem Hotelzimmer genächtigt, dort wurde nach der Festnahme eine größere Menge Amphetamin sichergestellt. Die im Rahmen der Festnahme sichergestellten Gegenstände konnten zum Großteil konkreten Taten zugeordnet werden.

Das umfangreiche Geständnis des 24-jährigen Kroaten wurde im Urteil zu seinen Gunsten gerechnet. Seine Aussage ermöglichte dem Kriminalfachdezernat 8 (Rauschgift) die Aufklärung eines umfangreichen Handels und Einfuhrschmuggels von Amphetaminen.

Das Landgericht München I verurteilte den 24-jährigen Kroaten zu einer Freiheitsstraße von fünf Jahren und drei Monaten und den mittlerweile 45-jährige Bosnier, der sich nicht zum Sachverhalt geäußert hatte, zu acht Jahren.

Das Urteil erging im März 2015.

876. Verurteilung eines 18-jährigen Polen nach Enkeltrickbetrügereien
Wie bereits berichtet, wurde eine 87-jährige Seniorin am Mittwoch, 12.11.2014, gegen 11.30 Uhr, von einer Frau angerufen. Diese gab sich als Enkelin „Annette“ aus. Für den Kauf einer Immobilie benötigte sie Geld. Die Rentnerin bot von sich aus 117.000 Euro an. Nach dem Telefongespräch fuhr sie zu ihrer Hausbank und wollte dort das Geldabheben.
Die Angestellten der Bank erkannten, dass es sich um einen Enkeltrickbetrug handeln könnte und informierten die Polizei über den Sachverhalt.
Nach Einleitung von operativen Maßnahmen der für derartige Fälle zuständigen Ermittlungsgruppe Enkeltrick konnte ein 18-jähriger Pole am gleichen Tag gegen 15.30 Uhr festgenommen werden.

Aufgrund von ähnlichen Täterbeschreibungen bei vergangenen Taten wurde bei den Geschädigten bzw. einem unabhängigen Zeugen Wahllichtbildvorlagen durchgeführt. Hierbei wurde der 18-jährige Betrüger von einer 83-jährigen Geschädigten als Abholer wiedererkannt.

Auch die 83-Jährige wurde am Dienstag, 30.09.2014, gegen 13.00 Uhr, von einer ihr unbekannten Frau angerufen. Durch geschickte Gesprächsführung brachte die Anruferin den Vornamen einer weit entfernten Cousine heraus und gab sich dann als diese mit dem Namen „Inge“ aus.
Diese Inge gab vor, gerade bei einem Makler zu sitzen und dringend Bargeld für einen Immobilienkauf zu benötigen. Da es für diese Immobilie noch weitere Interessenten geben würde.
Die 83-jährige Seniorin erklärte auf Nachfrage, dass sie maximal 8.000 Euro habe, die sie ihr geben könnte. „Inge“ kündigte daraufhin an, dass der Sohn des Maklers vorbeikommen und das Geld abholen würde.
Nachdem die Rentnerin das Geld von ihrer Bank abgeholt hatte, übergab sie letztendlich gegen 15.30 Uhr dem angekündigten Sohn des Maklers, der sich als „Herr Braun“ ausgab, Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Der dritte Fall ereignete sich am Dienstag, 09.09.2014. Erneut wurde eine 91-jährige Rentnerin aus Bogenhausen von einer Unbekannten angerufen. Diese gab sich als ihre Enkelin aus und gab vor, dass sie bei einer Versteigerung ein Appartement erworben hätte. Sie würde nun mehrere Tausend Euro benötigen und bat die Rentnerin um ihre Hilfe.
Die 91-jährige Seniorin hob den geforderten Geldbetrag bei ihrer Hausbank ab und wartete zu Hause auf einen weiteren Anruf. Die angebliche Enkelin meldete sich nun erneut und gab vor, dass sie das Geld nicht selbst abholen können, weil sie sich noch beim Immobilienmakler befinden würde. Sie würde nun einen Boten schicken, welcher das Bargeld entgegennehmen würde. Die Rentnerin erhielt kurz darauf einen Anruf, nun von dem Immobilienmakler, welcher angab, dass das Bargeld nicht ausreichen würde und die Enkelin zusätzlich Gold bzw. Goldschmuck benötigen würde.
Der angebliche Immobilienmakler gab vor, dass er seinen Sohn als Abholer schicken würde, diese klingelte gegen 16.45 Uhr bei der Seniorin und holte das Bargeld und den Schmuck ab.

Bei der Aufnahme dieser Tat konnte durch die EG Enkeltrick bei der Anwohnerbefragung ein Dachdecker auf einem Haus in der Weltenburger Straße festgestellt werden, der einen Mann vom Dach aus beobachtete, der sich zur Tatzeit ca. eineinhalb Stunden auf- und abgehend im dortigen Bereich aufhielt.
Bei der durchgeführten Wahllichtbildvorlage erkannte er den 18-jährigen Polen wieder.

Auch im vierten Fall, der sich am Dienstag, 21.10.2014, gegen 14.00 Uhr, in Pasing ereignete, konnte der 18-Jährige als Täter ermittelt werden.

Hier wurden ein 89-Jähriger und seine 87-jährige Ehefrau von einer Frau angerufen. Die Frau gab sich als „Hannah“ aus und gab an, dass sie die beste Freundin der Tochter wäre. Sie würde bei einer Immobilienversteigerung sitzen und ganz dringend Geld benötigen.
Die Rentner gaben sich damit einverstanden, der Frau das Geld bis zum nächsten Tag zu leihen und so stieg der 89-jährige Senior am Pasinger Bahnhofsplatz in ein Taxi ein und fuhr zu zwei Filialen seiner Bank in der Innenstadt. Er hob dort mehrere Zehntausend Euro ab und fuhr direkt zurück zu seiner Wohnung.
Der Geldbetrag wurde gegen 18.00 Uhr von einem Abholer, welcher als Juniormakler vorgestellt worden ist, abgeholt.

Das Amtsgericht München –Jugendgericht- verurteilte den 18-jährigen Polen am 27.04.2015 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung.

877. Fahranfänger verliert bei Überholmanöver die Kontrolle über sein Fahrzeug; zwei Personen leicht verletzt und hoher Sachschaden – Oberschleißheim
Am Freitag, 29.05.2015, gegen 22.00 Uhr, fuhr ein 18-jähriger Schüler mit seinem Pkw, 7erBMW, auf der Staatsstraße 2342 von Oberschleißheim kommend in Richtung München.
Die Geschwindigkeit ist in diesem Bereich auf 70 km/h beschränkt und das Überholen verboten.
Freunde des Schülers, 17 und 23 Jahre alt, waren ebenfalls im Fahrzeug.

Zur selben Zeit fuhr ein 34-jähriger Kraftfahrer mit seinem Pkw, Mitsubishi-Colt, ebenfalls auf der Staatsstraße 2342 in Richtung München. Der 34-Jährige befand sich vor dem BMW des 18-Jährigen.

Bei Kilometer 320 wollte der 18-Jährige trotz Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung den vor ihm fahrenden Mitsubishi überholen. Hierbei überschätzte er als Fahranfänger seine fahrtechnischen Möglichkeiten. Als er sich auf der Höhe des 34-Jährigen befand, brach dem BMW des 18-Jährigen im Rahmen des Beschleunigungsvorgangs das Heck aus und er kollidierte mit dem rechts daneben fahrenden Mitsubishi. Bedingt durch den Zusammenstoß verloren beide Fahrzeugführer die Kontrolle über ihre Autos und schleuderten über den Fahrstreifen der Gegenrichtung in den angrenzenden Grünstreifen.

Während es dem 34-Jährigen gelang seinen Mitsubishi halb im Grünstreifen und halb im angrenzenden parallel zur Fahrbahn verlaufenden Geh- und Radweg zum Stehen zu bringen, touchierte der BMW-Fahrer linksseitig einen im Grünstreifen befindlichen Baum und schleuderte weiter über den Geh- und Radweg in eine Obstplantage. Hier durchbrach der BMW zunächst den Zaun der Plantage und beschädigte diesen auf eine Länge von 50 Meter. Anschließend kollidierte er mit der zeltartigen Überspannungskonstruktion der Obstplantage und kam schließlich entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung zum Stehen.

Bei dem Verkehrsunfall wurden der 18-Jährige und der 34-Jährige leicht verletzt. Während sich der Schüler bei Bedarf selbst zum Arzt begeben wird, musste der 34-Jährige zur ambulanten Behandlung in ein Münchner Klinikum gebracht werden. Die Mitfahrer wurden nicht verletzt.

An den beteiligten Fahrzeugen entstanden jeweils wirtschaftliche Totalschäden in einer Gesamthöhe von ca. 31.000 Euro. Der am Baum und am Grünstreifen entstandene Sachschaden wird auf ca. 1.000 Euro beziffert. An den Einrichtungen der Obstplantage entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 200.000 Euro.

Im Rahmen der Unfallaufnahme und der Bergung der beteiligten Fahrzeug musste der nordöstlich führende Fahrstreifen der Staatsstraße 2342 für zweieinhalb Stunden gesperrt werden. Der Verkehr wurde an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Es kam zu keinen Verkehrsbehinderungen.

878. Festnahme von drei Wohnungseinbrecherinnen in der Innenstadt
Am Donnerstag, 28.05.2015, gegen 15.00 Uhr, stellte eine 32-jährige Münchnerin fest, dass in ihrer Wohnung in Laim eingebrochen worden war. Kurz zuvor waren ihr im Hausgang drei Frauen entgegengekommen, die eilig das Haus verließen.

Nachdem die drei mutmaßlichen Einbrecherinnen zunächst unerkannt flüchten konnten, wurden sie am Freitag, 29.05.2015, gegen 11.00 Uhr, von zivilen Beamten der Polizeiinspektion 11 (Altstadt) in der Buttermelcherstraße festgestellt. Alle drei Frauen waren zu Fuß in Richtung Viktualienmarkt unterwegs. Das äußere Erscheinungsbild der Frauen ähnelte der Beschreibung der Täterinnen von dem Wohnungseinbruch.

Die Frauen wurden daraufhin einer Kontrolle unterzogen. Im Laufe der Überprüfung erhärtete sich der Tatverdacht gegen die 31-jährige Französin und die 16- und 28-jährigen Niederländerinnen, was zu ihrer Festnahme führte.

Die 28-jährige Niederländerin war bei der Polizei in der Vergangenheit bereits mit über 30 verschiedenen Namen aufgefallen. Die Damen haben ihren Wohnsitz in den Niederlanden.
Die drei sitzen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

879. Verlauf der stationären Versammlung „Aktions-bündnis gegen den G7-Gipfel“ am Marienplatz
Am Samstag, 30.05.2015, fand im Namen der Organisation
„Aktionsbündnis gegen den G7-Gipfel“ eine stationäre Versammlung mit Kulturprogramm mit dem Thema „Protest gegen den G7-Gipfel Elmau“ am Marienplatz statt.

Zum Zeitpunkt des angezeigten Beginnes gegen 13.00 Uhr waren etwa fünf potentielle Versammlungsteilnehmer vor Ort. Durch diese wurde bekannt, dass die Versammlung erst um 14.00 Uhr beginnen wird.

Im Rahmen einer Vorkontrolle gegen 13.00 Uhr wurde in der Sparkassenstraße durch Polizeikräfte eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt. Der 22-jährige Fahrer führte eine Brennpaste, ein Einhandmesser und eine Sturmhaube mit sich. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurden zudem fünf Platzpatronen und ein Schulterholster aufgefunden. Die dazugehörige Waffe konnte nicht aufgefunden werden.
Der 22-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen.

Gegen 14.53 Uhr wurde die Versammlung vor 50 Teilnehmern eröffnet. In der Spitze nahmen 75 Personen an der Versammlung teil. Es kam zu keinen Störungen. Die Kundgebungsmittel und Redebeiträge waren themenbezogen und nicht zu beanstanden.

Die Versammlung wurde um 19.00 Uhr beendet.

Quelle: Bayerische Polizei