Polizeireport – Die Tagesthemen (29.05.2015)
1. Versuchter Wohnungseinbruch
2. Vor Schockanrufern wird gewarnt
3. Unfall mit Folgeunfall auf der B17
Stadt Augsburg / Landkreis Aichach-Friedberg
1. Versuchter Wohnungseinbruch
Innenstadt
Am Mittwoch (27.05.2015) im Zeitraum zwischen 07.30 und 19.30 Uhr wurde versucht in die Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Pilgerhauserstraße einzubrechen. Der oder die Täter scheiterten allerdings an der Widerstandskraft der Wohnungstüre. Der entstandene Sachschaden liegt im dreistelligen Eurobereich.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Kripo Augsburg unter 0821/323 3810 entgegen.
2. Vor Schockanrufern wird gewarnt
Fall 1 – Augsburg – Innenstadt:
Gestern (28.05.2015), gegen 14.20 Uhr rief ein unbekannter Mann eine über 50-jährige Frau (kasachische Staatsangehörige) an und gab sich am Telefon als Rechtsanwalt „Nikolai Newzorov“ aus. Der angebliche Rechtsanwalt äußerte, dass die Tochter der Geschädigten einen schwerwiegenden Unfall verursacht habe, bei dem ein Kind verletzt worden sei. Da der Vater des Kindes nicht krankenversichert sei, müsse eine Vorauszahlung in Höhe von 2.000 Euro für die Operation des Kindes geleistet werden. Als die Geschädigte angab, dass sie lediglich 1.000 Euro zu Hause habe, gab sich der Anrufer auch mit dieser Summe zufrieden. Das Geld werde zeitnah von einem Mann abgeholt, der allerdings weder deutsch noch russisch sprechen würde. Ca. 10 Minuten später klingelte es auch schon an der Wohnungstüre der Geschädigten und die Geschädigte übergab das Bargeld in Höhe von 1.000 Euro.
Der Geldabholer wird wie folgt beschrieben:
Ca. 25 – 30 Jahre alt, ca. 165 – 175 cm groß, schwarze, mittellange, gewellte, nackenlange Haare
Fall 2 – Aichach:
Mit derselben Masche war ein Anrufer ebenfalls am Donnerstag (28.05.2015), gegen 10.00 Uhr in Aichach erfolgreich. Das Opfer war hier eine über 70-jährige Rentnerin. In diesem Fall gab der angebliche Rechtsanwalt „Boris Lang“ an, dass der Enkel der Rentnerin schuldhaft in einen schweren Unfall verwickelt sei. Aufgrund der erheblichen Verletzungen des Unfallgegners müsse eine finanzielle Vorleistung für die anstehende ärztliche Versorgung geleistet werden, um eine drohende Gefängnisstrafe für ihren Enkel abzuwenden. Noch während des Telefonats, das sich über einen Zeitraum von ca. 45 Minuten erstreckte, klingelte der Geldabholer an der Türe der Rentnerin. Die Geschädigte übergab diesem 3.000 Euro in Bar.
Der Geldabholer wird wie folgt beschrieben:
Ca. 15 – 16 Jahre alt, ca. 165 cm groß, schlank, osteuropäisches Erscheinungsbild, graue Jogginghose, graues Oberteil
Mit weiterem Anrufen unter Verwendung der beschriebenen Vorgehensweise muss gerechnet werden. Die Opfer haben vorzugsweise oft einen russischen, kasachischen bzw. osteuropäischen Hintergrund.
Sachdienliche Hinweise zu den genannten Delikten nimmt die Kripo Augsburg unter der Telefonnummer 0821/323 3810 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Landkreis Augsburg
3. Unfall mit Folgeunfall auf der B17
Stadtbergen:
Am Freitag (29.05.2015), gegen 07.00 Uhr ereignete sich auf der B17, an der Anschlussstelle Stadtbergen in Fahrtrichtung Süden ein Verkehrsunfall zwischen einem 63-jährigen Pkw- und einem 49-jährigen Lkw-Fahrer. Der 63-Jährige wollte mit seinem Pkw an der Anschlussstelle Stadtbergen auf die B17 einfahren und hatte hierbei die Vorfahrt zu gewähren. Der 49-Jährige fuhr mit seinem Lkw zum Unfallzeitpunkt auf der rechten von zwei Fahrspuren der B17. Bei Einfädeln touchierte der 63-jährige Pkw-Fahrer mit der linken Heckseite die vordere rechte Fahrzeugseite des Lkws. Der Pkw geriet dadurch ins Schleudern, prallte gegen die Mittelschutzplanke und blieb schließlich auf er linken Fahrspur stehen. Da der Pkw nicht mehr fahrbereit war, musste er von der Unfallörtlichkeit abgeschleppt werden. Am Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro, am Lkw in Höhe von ca. 7.000 Euro. Verletzt wurde keiner der Unfallbeteiligten.
Durch den Unfall und die Bergungsmaßnahmen kam es bis ca. 09.00 Uhr zu Verkehrsbehinderungen auf der B17.
Unter anderem ereignete sich an derselben Örtlichkeit gegen 08.20 Uhr ein Folgeunfall. Ein 58-jähriger Pkw-Fahrer wollte im aufgrund des vorausgegangen Unfalls herrschenden Stop-and-Go-Verkehrs vor einem 50-jährigen Lkw-Fahrer auf die B17 einscheren. Der Lkw-Fahrer sah den Pkw-Fahrer nicht und es kam zu einem leichten Anstoß der beiden Fahrzeuge. Hier entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro.