POL-NMS: BAB A7 / Neumunster – Sicherheit im Baustellenbereich

29.05.2015 – 14:07

BAB A7 / Neumünster (ots) – 150529-1-pdnms Sicherheit im Baustellenbereich

BAB A 7 / Neumünster. Der Pfingstreiseverkehr hatte wider Erwarten keine Staus oder schwerwiegenden Unfälle mit sich gebracht. Gut so! Dennoch birgt die besondere Verkehrsführung Gefahren, die es nicht zu unterschätzen gilt. Die Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Masse einschließlich Ladung die angegebene tatsächliche Grenze überschreiten. Sonst kann es leicht gefährlich eng werden, das Unfallrisiko steigt. Beispiel: Die Breite eines VW T5 beträgt inklusive Spiegel 2283 mm. Bei einer erlaubten Breite von 2,20 m haben T5-Fahrer den rechten Fahrstreifen zu benutzen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Verwarnungsgeld (20 Euro) geahndet. Im Rahmen einer jüngst durchgeführten Kontrolle hatten Beamte des Polizei-Autobahnreviers innerhalb nur einer Stunde über 30 Fahrzeuge beanstandet. Unser Tipp: Vergewissern Sie sich über die tatsächliche Fahrzeugbreite. Überholen Sie im Bereich von Verschwenkungen möglichst nicht. Fahren Sie nicht längere Zeit nebeneinander. Achten Sie auf die zulässige Geschwindigkeit, auf ausreichend Abstand seitlich und zum vorausfahrenden Fahrzeug. Fahren Sie vorausschauend. Wir wollen, dass Sie sicher ankommen. Ihre Polizei.

Sönke Hinrichs

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Polizeidirektion Neumünster
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Quelle: news aktuell / dpa