POL-NI: Absteigen oder Weiterfahren – Verkehrssicherheit für Radfahrer in Serie

29.05.2015 – 11:01

POL-NI: Absteigen oder Weiterfahren - Verkehrssicherheit für Radfahrer in Serie
Absteigen oder Weiterfahren?

Nienburg (ots) – NIENBURG (mie) – Absteigen oder Weiterfahren? – Diese Frage stellen sich Radfahrer immer wieder.

„Wenn ein Radfahrer einen „Zebrastreifen“ zur Querung einer Fahrbahn nutzen will, muss er absteigen und sein Rad schieben! Er genießt keine Sonderstellung, da der Fußgängerüberweg laut § 26 StVO ausschließlich für Fußgänger vorgesehen ist.“, erläutert Werner Müller von der Polizei Nienburg.

Ähnlich verhält es sich mit Lichtzeichenanlagen. Hat eine Lichtzeichenanlage zur Fußgängerquerung ein Symbol für Radfahrer, gilt dies natürlich auch für Radler. Er darf innerhalb der Furtmarkierung die Fahrbahn fahrend überqueren. Ist lediglich ein Fußgänger abgebildet, ist das Rad zu schieben. Bei einer Bedarfsampel sollten Radler diese betätigen und sich wie Fußgänger verhalten, also das Rad schieben.

Im Straßenverlauf gelten die Lichtsignale auch für den Radfahrer, der auf der Fahrbahn fährt. Gibt es eigene Signale für den Radfahrer, muss er diese beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld von 45 bis180 Euro geahndet werden. Auch ein Punkt in Flensburg ist möglich.

Besonderheiten hinsichtlich der Benutzungsmöglichkeit bestehen ebenfalls in Einbahnstraßen und auf anderen Sonderwegen. Hier muss eindeutig die Benutzung durch Radfahrer durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt sein. Ein Zuwiderhandeln kann mit 15 Euro verwarnt werden. Kommt es nach der Missachtung zu einem Unfall, können auch Regressansprüche der Haftpflichtversicherung dazukommen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fußgängerzonen. Hier sind die Regeln oft von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Hannover ist das Radeln grundsätzlich verboten und wird mit einem Verwarngeld von mindestens 15 Euro geahndet. In Nienburg ist das Radfahren in der Fußgängerzone überwiegend erlaubt. Lediglich zum Wochenmarkt und bei Stadtfesten ist es nur eingeschränkt möglich. Dabei gilt immer die besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger und die angemessene Geschwindigkeit des Radfahrers.

Für weitere Informationen stehen einschlägige Internetseiten zur Verfügung: www.adfc-nienburg.de www.bussgeldkatalog.org www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-radfahrer www.udv.de/de/verkehrsteilnehmer/radfahrer

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Quelle: news aktuell / dpa