29.05.2015 – 09:43
Kreis Dithmarschen (ots) – Die Polizei ermittelt gegen einen 23 Jahre alten Mann aus Burg, dem in mehreren Fällen „Führen eines Kfz ohne erforderliche Erlaubnis“, eine Straftat nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorgeworfen wird. Zuletzt gesehen und angehalten wurde er von der Polizei gestern Morgen im Bereich der Straßen Lindenstraße und Bahnhofstraße. Er räumte ein, nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein.
Strafrechtliche Ermittlungen werden auch gegen die Person geführt, die Halter des Pkw ist, in dem der 23-Jährige angetroffen wurde. Diese steht im Verdacht, die Teilnahme des 22-Jährigen am öffentlichen Straßenverkehr geduldet zu haben, obwohl der nicht im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis ist.
Die Ermittlungen gegen beide Personen (Fahrer und Halter) dauern an.
Im Paragraphen 21 StVG heißt es unter anderem:“(1)Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs (…), oder 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. – (3)In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter 1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches gegen ihn angeordnet war, 2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, daß jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet war, oder 3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.“
Hermann Schwichtenberg
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