27.05.2015 – 13:06
Görlitz (ots) – Innerhalb von zwölf Stunden klickten bei der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf fünf Mal die Handfesseln.
Gegen einen 35-jährigen polnischen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vor. Zugrunde lag ein Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Festgenommene zahlte die angeordnete Geldstrafe i.H.v. 928,39 Euro und reiste weiter. p>
864,48 Euro Geldstrafe zahlte später ein 30-jähriger polnischer Mann. Ihn hatte das Amtsgericht Kulmbach wegen eines Drogendeliktes verurteilt.
Wegen einer offenen Geldstrafe i.H.v. 160,00 Euro wurde auch ein 22-jähriger polnischer Landsmann festgenommen. Den ersatzweisen Freiheitsentzug, angeordnet durch das Amtsgericht Amberg wegen Diebstahls, wendete der Bauarbeiter durch vollständige Zahlung der Strafe ebenfalls ab.
Ein gleichaltriger Landsmann (22) musste nicht so tief ins Portemonnaie greifen. Er „kaufte“ sich für 30 Euro Strafe + 58 Euro Kosten die Freiheit zurück und wendete damit den Tag Erzwingungshaft, den das Amtsgericht Braunschweig wegen einer Ordnungswidrigkeit erlassen hatte, ab.
Weniger Glück hatte ein 42-Jähriger, der sich wohl für besonders clever hielt. Er zeigte seinen Personalausweis, scheinbar ohne zu wissen, dass das Dokument auf der Fahndungsliste stand. Beim näheren Hinschauen stellten die Beamten nämlich fest, dass es sich um eine Fälschung handelte. Das Motiv für das Täuschungsmanöver wurde schnell klar. Schließlich lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den Slowaken vor, auf dessen Grundlage er für die nächsten 69 Tage hinter Gitter musste.
Alle genannten Aufgriffe ereigneten sich auf dem Autobahnrastplatz „An der Neiße“ bei Ludwigsdorf (Fahrtrichtung Dresden). Wenngleich die wieder eingeführten Grenzkontrollen in erster Linie der Verhinderung der Einreise von potentiellen Gewalttätern bzw. Veranstaltungsgegnern dienen, führt die derzeitige Kontrolldichte selbstverständlich auch zur Aufdeckung von Straftaten.
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