Pressebericht vom 26.05.2015

Pressebericht vom 26.05.2015

Aus dem Inhalt:

839. Zwei Pkw kollidieren; zwei Personen leicht verletzt – Kleinhadern

840. Versuchter Raubmord aus dem Jahre 1993 geklärt – Untersendling

841. Raubüberfälle auf Pizzaboten; zweiter Täter
festgenommen
-siehe Pressebericht vom 09.03.2015, Ziff. 382
-siehe Pressebericht vom 18.03.2015, Ziff. 445
-siehe Pressebericht vom 23.03.2015, Ziff. 476
-siehe Pressebericht vom 08.04.2015, Ziff. 561

842. Falscher Kriminalbeamter tritt weiter in Erscheinung

843. Verfahrensausgang gegen ehemalige Mitglieder der „Black Jackets“


839. Zwei Pkw kollidieren; zwei Personen leicht verletzt – Kleinhadern
Am Montag, 25.05.2015, gegen 12.35 Uhr, befuhr ein 42-jähriger Bauingenieur aus Darmstadt mit seinem KIA die Fürstenrieder Straße stadteinwärts. Er wollte an der Auffahrt zur BAB A96 nach links abbiegen. Er fuhr zunächst bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich ein, bog anschließend nach links ab und übersah dabei das für die Linksabbieger geltende Rotlicht in der Kreuzungsmitte. Zeitgleich fuhr ein 53-jähriger Kraftfahrer aus München mit seinem VW auf der Fürstenrieder Straße stadtauswärts. Die Kreuzung zur Autobahnauffahrt wollte er geradeaus überqueren.

Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Kreuzungsbereich. Der 53-jährige Münchner und sein 5-jähriger Sohn, welcher ordnungsgemäß in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesichert war, verletzten sich leicht. Sie erlitten ein Schleudertrauma und eine Brustprellung und mussten mit dem Rettungsdienst zur ambulanten Behandlung in ein Klinikum gebracht werden.
Der Unfallverursacher blieb unverletzt.

Es entstand ein Gesamtschaden von geschätzt 15.000 Euro. Die Kreuzung musste für ca. 15 Minuten gesperrt werden. Zu größeren Verkehrsbehinderungen kam es nicht.



840. Versuchter Raubmord aus dem Jahre 1993 geklärt – Untersendling
Am Dienstag, 06.04.1993, gegen 19.30 Uhr, kam es in einem Supermarkt in der Implerstraße zu einem bewaffneten Raubüberfall. Beim Verlassen des Marktes durch den Liefereingang wurde eine damals 51-jährige Verkäuferin durch zwei mit Schusswaffen und Schalldämpfern bewaffnete Männer zurückgedrängt, nachdem diesen auf Klingeln geöffnet wurde. Die beiden Männer versuchten mittels Kapuze bzw. Hut ihr Gesicht zu verdecken. Während einer der Männer mit vorgehaltener Waffe die Verkäuferin in Schacht hielt, begab sich der andere ebenfalls bewaffnet in das Büro des damals 49-jährigen Filialleiters. Als dieser der gestellten Geldforderung nicht nachkam, schoss der jetzt Tatverdächtige, ein zur Tatzeit 22-jähriger Kroate, unvermittelt und verletzte den Filialleiter im Bauchbereich. Dieser setzte sich zunächst weiter zur Wehr und flüchtete sich nach einem Handgemenge in den benachbarten Aufenthaltsraum.
Dort wurde er jedoch von dem zweiten Mann, der immer noch die Verkäuferin in Schacht hielt, gestellt. Der damals 26-Jährige begab sich dann mit der Verkäuferin wieder in das Büro und nahm dort das Wechselgeld in Höhe von ca. 1.400 DM an sich. Zurück im Aufenthaltsraum forderte er weiter Geld vom Filialleiter. Als dieser verneinte mehr Geld zu haben, trat er mehrfach auf den am Boden liegenden Geschädigten ein und schoss ihm in den Oberschenkel. Da der Filialleiter weiterhin den Besitz von weiterem Bargeld verneinte, verließen die beiden Räuber das Objekt und flüchteten unerkannt.

Die damals eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen sowie Ermittlungen, auch unter Auslobung von 4.000 DM, führten nicht zur Identifizierung bzw. Ergreifung der Täter.

Im Zuge der bei der Mordkommission München ständig fortlaufenden Altfallbearbeitung wurde der Fall erneut überarbeitet.

Dabei gelang es durch Aufbereitung der noch vorhandenen Spurenträger durch die Spurensicherung München u.a. an einem Geldsack ein recherchefähiges DNA-Muster zu erlangen. Ein Abgleich dieses Musters in der DNA-Datenbank des Landeskriminalamtes ergab eine Übereinstimmung mit dem jetzigen Tatverdächtigen. Dieser befindet sich seit 1997 aufgrund einer Verurteilung wegen Mordes und Raubes in Strafhaft in Österreich. Die Tat in München streitet er ab. Der Mittäter konnte bisher nicht ermittelt werden.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft München I wurde Anklage gegen den jetzt 49-jährigen Kroaten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge beim Landgericht München I erhoben.
Für das Verfahren dürfte der Tatverdächtige dann ausgeliefert werden.


841. Raubüberfälle auf Pizzaboten; zweiter Täter festgenommen
-siehe Pressebericht vom 09.03.2015, Ziff. 382
-siehe Pressebericht vom 18.03.2015, Ziff. 445
-siehe Pressebericht vom 23.03.2015, Ziff. 476
-siehe Pressebericht vom 08.04.2015, Ziff. 561

Wie bereits berichtet, kam es im Zeitraum zwischen Sonntag, 08.03.2015, und Sonntag, 05.04.2015, im Bereich München Ost und Ismaning zu insgesamt fünf bewaffneten Raubüberfällen auf Pizzalieferanten. Aufgrund von operativen Maßnahmen kam es am Sonntag, 05.04.2015, nach der zunächst letzten Tat zur Festnahme eines 20-jährigen Schülers aus Ismaning. Dieser befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er räumte bei der Vernehmung seine Tatbeteiligung ein, machte zunächst aber keine Angaben zum Mittäter.

Weitere umfangreiche Ermittlungen und Recherchen des zuständigen Fachkommissariats 21 ergaben einen Tatverdacht gegen eine Person aus dem Umfeld des Festgenommenen. Dabei handelt es sich um einen 18-Jährigen aus Unterhaching. Weiterführende operative Maßnahmen konnten den Verdacht gegen den 18-Jährigen erhärten. Zusätzlich ergaben sich dabei eindeutige Hinweise, wonach der 18-Jährige im größeren Stil mit Drogen handelt.
Das zuständige Kriminalfachdezernat 8 wurde in die Ermittlungen mit eingebunden. Im Rahmen eines Haftprüfungstermins am Mittwoch, 06.05.2015, benannte der 20-jährige Schüler den bereits im Zentrum der Ermittlungen stehenden 18-Jährigen als seinen Mittäter bei mehreren Überfällen auf die Pizzaboten. Parallel dazu ergaben sich Hinweise wonach der 18-Jährige wieder eine Drogenlieferung erwartet. In enger Abstimmung zwischen den beiden beteiligten Dienststellen kam es am Samstag, 09.05.2015, zu einem Polizeieinsatz in Unterhaching. Beim Eindringen in die Wohnung saß der 18-Jährige mit einer 18-jährigen Frau aus Unterhaching am Couchtisch. Sie waren in Begriff Marihuana zu portionieren. Der 18-Jährige versuchte noch einen großen Druckverschlussbeutel mit Marihuana aus dem Fenster zu werfen, was jedoch am geschlossenen Fenster scheiterte.

Der 18-Jährige räumte seine Tatbeteiligung an den Raubüberfällen ein. Es ist Haftbefehl gegen ihn ergangen.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Festgenommene von einer zunächst unbekannten Person aus Taufkirchen das Rauschgift bezieht. Es konnten hier ein 23-jähriger Student und als weiterer Mittäter ein 19-jähriger Schüler ermittelt werden. Bei ihrer Festnahme trugen sie in einem Pappkarton 1,8 kg Marihuana bei sich.

Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten weitere Betäubungsmittel und Handelsutensilien aufgefunden werden. Die beiden Männer äußerten sich nicht zum Tatvorwurf. Beide werden zur Klärung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt.


842. Falscher Kriminalbeamter tritt weiter in Erscheinung
Am Freitag, 22.05.2015, erhielt eine 82-jährige Rentnerin in Ottobrunn nachmittags den Anruf eines Mannes, der behauptete Kriminalbeamter zu sein. Er bat die Seniorin um Mithilfe der Ergreifung eines vermeintlichen Geldfälschers. Die Seniorin räumte ein, einen größeren Geldbetrag in Scheinen Zuhause aufzubewahren. Der Anrufer erklärte ihr, dass es sich um gefälschte Scheine handeln könnte und ein Kollege würde vorbeikommen, um diese zur Prüfung abzuholen. Tatsächlich tauchte gegen 16.00 Uhr ein Mann auf, dem die arglose Rentnerin das Geld übergab.
Da der Täter offensichtlich mitbekommen hatte, dass die 82-jährige Frau auf ihrem Konto weiteres Bargeld hat, veranlasste er sie einen größeren Geldbetrag abzuheben.
Auf dem Heimweg tauchte der Geldabholer erneut auf. Wieder übergab ihm die Frau das Bargeld.

Bereits einige Tage zuvor hatte eine 77-jährige Rentnerin aus Giesing ebenfalls den Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten erhalten. Dieser hatte sie aufgefordert 50-Euro-Scheine überprüfen zu lassen. In diesem Fall war es ihm jedoch nicht gelungen das Bargeld zu erlangen.

Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 30 Jahre alt, 165 cm groß, schlank, asiatischer Einschlag, dunkle Haare, bekleidet mit blauer Jeans und dunklem Pullover

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
Die Polizei warnt erneut vor dem Auftreten falscher Polizei- oder Kriminalbeamter. Polizeibeamte in zivil legitimieren sich stets durch Vorzeigen des Dienstausweises. In Zweifelsfällen lassen Sie sich bitte Namen und Dienststelle des Polizeibeamten nennen und erkundigen sich durch einen Rückruf bei der Dienststelle nach der Richtigkeit der Angaben. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie auf alle Fälle den Notruf 110 an.


843. Verfahrensausgang gegen ehemalige Mitglieder der „Black Jackets“
Das Kriminalfachdezernat 3 ermittelte seit Oktober 2013 wegen diverser Gewaltdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz gegen Angehörige der rockerähnlichen Gruppierung "Black Jackets München". Die intensiven Ermittlungen, begleitet durch operative Maßnahmen, mündeten am 27.02.2014 in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion, bei der neben Kräften von Spezialeinheiten circa 160 Polizeibeamte im Einsatz waren.
Es wurden Dursuchungen von insgesamt 13 Objekten im gesamten Stadtbereich München durchgeführt.

Auf Grund von Haftbefehlen des AG München konnten unter anderem vier Personen damals im Alter von 23 und 31 Jahren festgenommen werden, die zu diesem Zeitpunkt alle aktive Mitglieder der "Black Jackets München" waren. Hierbei konnten diverse Beweismittel (1,5 kg Marihuana, 135 g Kokain, 7.000 Euro Bargeld, Kutten der Black Jackets, Schlagring, Schreckschusswaffe, E-Schocker, Teleskopschlagstock, Mobiltelefone etc.) sichergestellt werden.

Im Zuge weiterer Ermittlungen wurden noch eine Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen sowie Haftbefehlen vollzogen.
Zudem befinden sich noch Vorgänge in diesem Zusammenhang in Bearbeitung beim Kommissariat 33.

Die vier Beschuldigten befanden sich bis Verhandlungsbeginn in Untersuchungshaft.
Nach neun Verhandlungstagen erfolgte am Freitag, 22.05.2015 vor der 9. Strafkammer des Landgericht München I die Urteilsverkündung gegen die vier Personen. Die Verhandlung sorgte bei Familienangehörigen der Männer sowie Personen aus deren Umfeld für großes Interesse. Nur durch das frühzeitige Zeigen von polizeilicher Präsenz, verstärktes Hinzuziehen von Justizbeamten sowie nach Durchführung von Gefährderansprachen bei den Wortführern konnten Eskalationen oder Ausschreitungen vermieden werden.

Es ergingen Haftstrafen zwischen 3 Jahren und 7 Jahre, 10 Monaten.

Die Urteile, welche noch nicht rechtskräftig sind, bewegen sich zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung.



Quelle: Bayerische Polizei