26.05.2015 – 06:22
Stralsund (ots) – Das sonnige Wetter über das vergangene Pfingstwochenende lockte wieder zahlreiche Wassersportbegeisterte und Petrijünger auf den Strelasund sowie seine angrenzenden Gewässer hinaus. Die Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund passte diesbezüglich seine Kontrollschwerpunkte auf die saisonalen Besonderheiten im Revier an. Einen Kontrollschwerpunkt stellte die Überwachung der Einhaltung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften dar. Hierbei wurde insbesondere die Fahrtüchtigkeit von Sportbootführer sowie die Einhaltung von Ausrüstungspflichten überprüft. Ein Segelboot wurde dabei am Sonntag nach Sonnenuntergang ohne die vorgeschriebene Lichterführung festgestellt und musste, bedingt der einbrechenden Dunkelheit, durch die Beamten der WSPI Stralsund mit dem Streifenboot „Werder“ in den Hafen Altefähr begleitet werden. Einen weiterer Kontrollschwerpunkt stellte die Überprüfung von Fischereiberechtigungen von Sportanglern dar. Dabei mussten die Beamten eine Anglerin aus dem Land Thüringen feststellen, welche ohne die erforderlichen Fischereipapiere den Angelsport betrieb. Diesbezüglich wird seitens der WSPI Stralsund gegen die Anglerin strafrechtlich ermittelt. Des Weiteren wurden durch die Beamten der Wasserschutzpolizei auch an diesem Wochenende wieder, entgegen der fischerei- und seeverkehrsrechtlichen Regelungen, Angelsportler fischend im Bereich von Fahrwassern, gesperrten Flächen und in Fischerei- bzw. Laichschonbezirken angetroffen. Gegen die Betroffenen wurden jeweils entsprechende Ordnungsgelder verhängt. Erfreulicherweise bleibt aber abschließend festzuhalten, dass trotz der hohen Anzahl der Kontrollen zu belegen ist, dass sich die große Mehrzahl der Wasser- und Angelsportler verantwortungsbewusst an die seeverkehrs- und fischereirechtlichen Vorschriften hält und ihrem Hobby nachgehen. Einen unschönen Einsatz hatten die Kollegen der Wasserschutzpolizeistation Schaprode zu verzeichnen. Die Beamten wurden hier in den Mittagsstunden von einem männlichen Urlauber aus Nordrhein-Westfalen zu Hilfe gerufen, weil er offensichtlich zuvor Opfer einer körperlichen Auseinandersetzung geworden ist. Die Ermittlungen ergaben, dass es zwischen dem Anzeigenden und einer weiteren männlichen Person zum Streit gekommen war, wobei der Täter plötzlich ein Kantholz ergriff und diesen gegen den Kopf des Geschädigten schlug. Dieser erlitt dadurch erhebliche Verletzungen im Gesichtsbereich und musste in Folge dessen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus verbracht werden. Gegen den Beschuldigten wird entsprechend strafrechtlich ermittelt.
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