POL-GS: Motorradkontrolle am Pfingstsonntag durch die Motorradkontrollgruppe der PI Goslar Insgesamt 39 Fahrverbote für Biker – Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei 113 km/h

25.05.2015 – 06:46

Goslar (ots) – Am Pfingstsonntag führten Beamte der Motorradkontrollgruppe „Task-Force-Krad“ der Polizeiinspektion Goslar bei schönstem Frühlingswetter Kontrollen an besonders gefährlichen Streckenabschnitten im Harz durch. Neben einer kombinierten Kontrollstelle, wo auch die Geschwindigkeit durch ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät ermittelt wurde, war auch ein Geschwindigkeitsmessfahrzeug im Einsatz. Bei fast durchweg trockener Fahrbahn, herrschte zu Pfingsten erwartungsgemäß reger Ausflugsverkehr. Kontrollorte waren die als gefährlich einzustufenden Streckenabschnitte auf der B 498 (Bereich Dammhaus) und die B 242 zwischen Goslar und Clausthal-Zellerfeld, wo sich erst in der vergangenen Woche mehrere Motorradunfälle ereignet hatten. Wie vorgenannt ausgeführt, wurde vornehmlich die Hauptunfallursache für Motorradunfälle mit Eigenbeteiligung, nämlich die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit in den Fokus der Kontrollen gesetzt. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit im Falle eines Verkehrsunfalles ist, desto schwerwiegender sind die sich daraus ergebenden Unfallfolgen.

Während der sieben Stunden andauernden Kontrollzeit, wurden insgesamt 167 Fahrzeugführer, davon 141 Motorradfahrer, mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. 39 dieser Motorradfahrer müssen mit einem Fahrverbot von einem bis drei Monate rechnen. Die höchste Überschreitung auf dem Teilstück der B 498, die aufgrund schwerster Motorradunfälle aus der Vergangenheit seit vielen Jahren bereits auf eine höchst zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h begrenzt ist, lag bei 77 km/h. Der Motorradfahrer befuhr dieses Teilstück also mit 137 km/h. Der 34 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Lüchow-Dannberg muss mit einer Geldbuße von 600 EUR, einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem 3 Monate andauerndem Fahrverbot rechnen. Auf der B 241 überschritt ein Motorradfahrer aus dem Landkreis Hildesheim die höchst zulässige Geschwindigkeit um 113 km/h. Auch dieser unrühmliche Spitzenreiter wird sich darauf einstellen müssen, seinen Führerschein für drei Monate in amtliche Verwahrung zu geben. Der Bußgelkatalog sieht hier grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von 600 EUR vor. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Ahnungsbehörde allerdings bei erheblichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, wie in diesem Falle, auch von vorsätzlichem, also absichtlichem Handeln ausgehen, und die Geldbuße verdoppeln. Weiterhin fielen 17 Motorradfahrer wegen unzulässiger An- oder Umbauten an ihren Motorrädern auf. Die Betriebserlaubnis für diese Kraftfahrzeuge war durch dieses „Tuning“ erloschen. Den betroffenen Motorradfahrern wurde in Form einer Mängelmeldung aufgetragen, die Umbauten zu legalisieren. Sie können sich die Veränderung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen in ihre Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen, oder müssen einen Rückbau durchführen. Hierfür wurde eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Weiterhin war bei einem Motorrad die erforderliche Profiltiefe des Vorderreifens nicht mehr gegeben, bei mehr als 25 Motorrädern wurde der Zustand des Kennzeichens bemängelt und 5 Abgasanlagen (Auspuffendtöpfe) entsprachen nicht den Vorschriften, da Einzelteile aus der Anlage entfernt worden waren und die Anlage somit ihre Zulassung verlor. Einige Verfehlungen konnten an Ort und Stelle durch den Einsatz von Werkzeug wieder in den ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurden in allen Fällen eingeleitet. In einem Fall musste allerdings einem 38 Jahre alten Mann aus Bad Gandersheim die Weiterfahrt untersagt werden, da in unzulässiger Weise sowohl die Abgasanlage, als auch der Luftfilter an seiner Harley Davidson ausgetauscht worden waren. Die Veränderung hat einen negativen Einfluss auf die Geräuschentwicklung des Motorrades, macht es also im Betrieb erheblich lauter.

Im Verlauf der Kontrolle erfolgten viele aufklärende Gespräche mit den betroffenen Motorradfahrern über den Grund der Kontrollen, die aktuelle Unfalllage im Landkreis Goslar und die allgemeinen Gefahren, die das Motorradfahren im Harz mit sich bringt. Flyer der Aktion „Sicher durch den Harz“ wurden an die interessierten Motorradfahrer überreicht.

Steffen Jach, PHK

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0

Quelle: news aktuell / dpa