22.05.2015 – 12:58
Tuttlingen (ots) – Geisingen / Bundesstraße 31: Missachtung der Vorfahrt – Pkw kollidiert mit Reisebus – Sachschaden circa 12.000 Euro; Seitingen-Oberflacht. 20-Jähriger verursacht Verkehrsunfall mit nicht zugelassenem Pkw
Geisingen / Bundesstraße 31: Missachtung der Vorfahrt – Pkw kollidiert mit Reisebus – Sachschaden circa 12.000 Euro
Zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Reisebus kam es am Mittwoch, gegen 17.20 Uhr, an der Einmündung Kreisstraße 5942 / B 31. Ein aus Geisingen kommender Autofahrer hielt an der mit Verkehrszeichen 206 „Halt! -Vorfahrt gewähren“ beschilderten Einmündung zur B 31 verkehrsbedingt an, um anschließend nach links einzubiegen. Dabei verließ sich der Mann offenbar komplett auf seine Beifahrerin, die ihm mitteilte, dass rechts frei sei. Ohne sich nochmals vergewissert zu haben, bog der Pkw-Lenker, nach links auf die Bundesstraße ein und war sehr überrascht als er mit einem von rechts, auf der B 31 herannahenden Reisebus zusammenstieß. Glücklicherweise blieben die im Reisebus mitfahrenden 41 Fahrgästen, deren Busfahrer sowie der Unfallverursacher und dessen Beifahrerin unverletzt. Am Bus und am Pkw, der nicht mehr fahrbereit war, entstand Sachschaden in Höhe von rund 12.000 Euro.
Seitingen-Oberflacht. 20-Jähriger verursacht Verkehrsunfall mit nicht zugelassenem Pkw
Der gestrige Donnerstag wird einem 20-jährigen Autofahrer vermutlich noch längere Zeit in Erinnerung bleiben, da er kurz nach 21 Uhr auf der Hohnerstraße mit einem nicht zugelassenen Pkw einen Verkehrsunfall mit Sachschaden von circa 5.000 Euro verursachte. Der junge Mann war auf der Hohnerstraße mit dem Pkw in ortsauswärtige Richtung unterwegs, wobei er beim querenden Verbindungsweg von der Moosstraße zur Tuttlinger Straße die Vorfahrt eines von rechts heranfahrenden 34-jährigen ortsfremden Autofahrers missachtete, weshalb es zur Kollision beider Fahrzeuge kam. Beamte des Polizeireviers stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Geschädigte den Verbindungsweg trotz des Verkehrszeichens -Verbot für Kraftfahrzeuge – befahren hatte. Der Unfallverursacher wird bei der Staatsanwaltschaft, der geschädigte Autofahrer bei der Bußgeldbehörde angezeigt.
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