22.05.2015 – 15:39
Kreis Dithmarschen (ots) – Das Polizei-Bezirksrevier Heide (PBR) bearbeitet zwei Strafanzeigen, die „Unerlaubten Umgang mit Abfällen“, Straftaten gemäß § 326 StGB, beinhalten:
In einem Fall (St. Michaelisdonn) richten sich die Beschuldigungen gegen einen 68 Jahre alten Mann, der auf seinem Grundstück Asbestzementplatten unsachgemäß lagerte: „Hierbei handelt es sich um Zwangsabfall, der einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden muss“, heißt es in dem Polizeibericht.
Im zweiten Fall (Schlichting) ermittelt der Fachdienst Umweltschutz des PBR gegen eine 75 Jahre alte Frau und einen 20 Jahre alten Mann. Auf dem von ihnen bewohnten Grundstück waren augenscheinlich belastete Materialien verbrannt (Plastik, behandelte Hölzer, Lacke, Metalle) und unsachgemäß behandelt (Asbestplatten) worden. Zudem monierten die Umweltschützer der Polizei, das „Verbringen und Sammeln von Elektrogeräten ohne behördliche Genehmigung“ auf dem Gelände. Und, so heißt es im Polizeibericht: „Darüber hinaus handelt es sich bei der Hoffläche nicht um einen zugelassenen Wertstoffhof, so dass das ordnungsgemäße Zerlegen (Anm.: der Elektroteile) weder möglich noch zulässig ist.“
In beiden Fällen dauern die Ermittlungen an.
Hermann Schwichtenberg
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