POL-DH: Jugendliche und der Reiz der „aufgemotzten“ Roller

22.05.2015 – 08:14

POL-DH: Jugendliche und der Reiz der "aufgemotzten" Roller
Dieser Roller wurde am 05.04.2015 von Polizeibeamten sichergestellt. Ein 17-Jähriger hatte das Fahrzeug manipuliert und fuhr deutlich zu schnell (über 80km/h). Der Jugendliche konnte lediglich eine Prüfbescheinigung vorlegen.

Diepholz (ots) – Jugendliche und der Reiz der „aufgemotzten“ Roller

Für viele Jugendliche ist der Roller, oder das Mofa ein Stückchen Freiheit. Sie können so auch etwas größere Entfernungen zurücklegen, ohne ihre Eltern zum Chauffieren zu bitten. Diese wiederum vertrauen ihren Kindern, verantwortungsvoll mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr umzugehen.

Leider missbrauchen manche Jugendliche gerade dieses Vertrauen. Sie fügen sich vielleicht dem Druck ihrer Peer-Group, oder lassen sich durch den Nervenkitzel der Geschwindigkeit verleiten. Welche Gründe die jungen Menschen auch immer haben: Die Polizei muss immer wieder gefährlich aufgemotzte Roller und Mofas aus dem Verkehr ziehen.

Nicht selten sind die Eltern völlig überrascht vom Verhalten ihrer Sprösslinge, wenn die Polizei sie dann nach Hause bringt, oder die Eltern zur Dienststelle gebeten werden. Oft bekommen sie gar nicht mit, dass ihre Kinder an den Fahrzeugen herumgeschraubt haben.

Fakt ist jedoch: Aufgemotzte Roller und Mofas führen nicht nur zu Strafverfahren, sondern sie sind auch lebensgefährlich. Die Bauarten der Fahrzeuge sind für schnellere Geschwindigkeiten nicht auslegt. Wenn die ordnungsgemäße Geschwindigkeit den Jugendlichen nicht mehr ausreicht, können die leichten Kraftfahrräder mit entsprechender Manipulation auch bis über 80 km/h schnell fahren. Dabei können bei einem Unfall lebensgefährliche Verletzungen auftreten.

Wenn ein Jugendlicher mit Prüfbescheinigung ein solches Gefährt führt, dann ist er ohne Führerschein unterwegs. Im rechtlichen Sinne bedeutet das eine Straftat nach § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür sind Geldstrafen und sogar Haftstrafen bis zu einem Jahr vorgesehen. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle ist obligatorisch. Wenn Polizeibeamte einen Jugendlichen so auf einem Roller, oder Mofa erwischen, wird dieser zunächst beschlagnahmt und dann später womöglich ganz eingezogen.

Aber die Fahrer solcher Fahrzeuge bringen nicht nur sich selbst in strafrechtliche Verantwortung, sondern auch die Halter können in den Fokus geraten. Bei Jugendlichen sind das nicht selten die Eltern. Lassen sie zu, dass ihre Kinder das Fahrzeug fuhren, obwohl diese die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht haben, können sie in die Halterverantwortlichkeit gezogen werden.

Aus diesem Grund weist die Polizei Diepholz darauf hin, dass die Beamten nun verstärkt entsprechende Fahrzeuge kontrollieren werden. Das sollte nicht als „Stigmatisierung“ empfunden werden, sondern diese Kontrollen dienen vorallem der Sicherheit. Und das sollte im Interesse aller sein – der Eltern und der Jugendlichen.

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Uta-Masami Münch
Polizeiinspektion Diepholz
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Quelle: news aktuell / dpa