22.05.2015 – 12:00
Schwerin (ots) – Das Schulgebäude des ehemaligen Gymnasiums in Heringsdorf auf Usedom wird saniert und soll als 3-zügige Grundschule mit integriertem Hort genutzt werden. Vorgesehen sind die fachgerechte Sanierung, die energetische Aufwertung und die funktionsgerechte Umgestaltung zu Grundschule und Hort. Ein Großteil der Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 1,71 Mio. EUR wurde durch Fördermittel unterstützt, unter anderem aus dem kommunalen Kofinanzierungsprogramm. Innenminister Lorenz Caffier übergab heute einen Förderbescheid über rund 787.000 EUR an den Bürgermeister Lars Petersen. Mit den Finanzhilfen fällt der verbleibende Eigenanteil am Schul-Neubau deutlich geringer aus und der kommunale Haushalt wird entlastet.
„Die sorgsame und verantwortungsvolle Kinderbetreuung gehört zu den Pflichtaufgaben aller Kommunen. Nicht zuletzt wird hier der größte Schatz, den ein Land besitzen kann, nämlich seine Kinder, gut aufgehoben und pädagogisch begleitet“, so der Minister. „Die Kinder bekommen jetzt vier zusätzliche große Klassenräume und einen Hortraum, die aufgrund der Schließung der Grundschule in Zirchow notwendig geworden sind. In der Grundschule lernen Kinder mit unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen. Sie bringen unterschiedliche Einstellungen, Erwartungen und Hoffnungen in die Schule mit. Unabhängig von dieser individuellen Entwicklung sollen die Kinder am Ende der Grundschulzeit über vergleichbare Grundkenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Dazu sind neben dem Engagement der Lehrerinnen und Lehrer auch gute materielle Rahmenbedingungen notwendig.“
Das Gebäude wurde 1952 wurde als erweiterte Oberschule „Maxim Gorki“ errichtet. Im ersten Schuljahr waren neben 45 Lehrern ca. 800 Schüler in 30 Klassen untergebracht. DDR-Handballnationalspieler Wolfgang Böhme ging hier zur Schule. Im Jahr 2000 entstand die Idee für einen grenzübergreifenden Unterricht. 2007 wurde ein erstes deutsch-polnisches Bildungskonzept beschlossen. Die Integration beider Seiten – von der Kindertagesstätte über die Grundschule bis hin zum Abitur – wird als langfristiges Vorhaben bis heute nahtlos fortgeführt.
Zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen stellt das Land einmalig, zusätzlich und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes 50 Mio. EUR über das Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung. Über die Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates. Mit diesem Programm werden die Kommunen unterstützt, die aufgrund ihrer Finanzlage sonst nicht von verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren könnten, weil ihnen das Geld für den erforderlichen Eigenanteil fehlt.
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