Bundesanwaltschaft und Bayerisches Landeskriminalamt bitten um Mithilfe

Bundesanwaltschaft und Bayerisches Landeskriminalamt bitten um Mithilfe

Die Bundesanwaltschaft hat im Dezember 2014 die Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats vom 26. September 1980 wieder aufgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 40 vom 11. Dezember 2014) und geht allen Anhaltspunkten zur Aufklärung der Hintergründe des Attentats erneut und umfassend nach. Vor diesem Hintergrund haben sich die Bundesanwaltschaft und das mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragte Bayerische Landeskriminalamt entschlossen, die Öffentlichkeit um Mithilfe zu bitten und wollen daher wissen:


1. Wer war am 26. September 1980 auf der Münchner Theresienwiese und hat das Tatgeschehen beobachtet oder kann sonst Angaben zu dem Attentat machen?


2. Wer kann Foto- und/oder Filmaufnahmen zur Verfügung stellen, die am Tag des Attentats auf der Münchner Theresienwiese und/oder in der näheren Umgebung des Oktoberfests aufgenommen wurden? In diesem Zusammenhang sind ausdrücklich auch Aufnahmen von Interesse, die bereits vor dem Zeitpunkt der Bombenexplosion, welche sich um ca. 22.20 Uhr ereignete, angefertigt wurden.


Sachdienliche Hinweise nimmt das Bayerische Landeskriminalamt SoKo 26. September unter der Telefonnummer 089/1212-1980 oder per E-Mail unter blka.1980@polizei.bayern.de entgegen.

Die Bundesanwaltschaft hatte unmittelbar im Anschluss an die Tat vom 26. September 1980 die Strafverfolgung wegen des Verdachts des Mordes, der Bildung einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten übernommen. Nach dem Ergebnis der damaligen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Student Gundolf Köhler, der bei der Tat ums Leben gekommen ist, den Sprengsatz gebaut, ihn zum Tatort gebracht und dort gezündet hat. Sichere Feststellungen zu weiteren Tatbeteiligten oder zumindest Mitwissern hatten die früheren Ermittlungen nicht ergeben. Anlass für die Wiederaufnahme der Ermittlungen sind die Angaben einer zuvor nicht bekannten Zeugin. Bei einer Befragung hat sie Aussagen gemacht, die auf bisher unbekannte Mitwisser hindeuten könnten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft entschieden, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.



Quelle: Bayerische Polizei