20.05.2015 – 09:00
Schwerin (ots) – Die Landesregierung unterstützt die Stadt Schwerin auch in diesem Jahr bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Landeshauptstadt mit insgesamt 3 Mio. EUR. Von diesen Finanzmitteln gewährt das Ministerium für Inneres und Sport einen Teilbetrag von 1,3 Mio. EUR. Den entsprechenden Bewilligungsbescheid hat Innenminister Lorenz Caffier heute persönlich im Schweriner Stadthaus an den stellvertretenden Oberbürgermeister Bernd Nottebaum übergeben.
Die Stadt darf die nun zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel jedoch nicht nach eigenem Ermessen verwenden.
„Der Zuwendungsbescheid ist zweckgebunden. 300.000 EUR sind für den Schweriner Gartensommer und 1 Mio. EUR wurden bewilligt als Betriebskostenzuschuss für das Mecklenburgische Staatstheater“, so der Minister.
Grundlage für die Finanzzuweisung ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt Schwerin. Dieser Landeshauptstadtvertrag sieht Finanzleistungen des Landes für Sonderaufgaben vor, die mit dem Status als Landeshauptstadt verbunden sind. Mit dem Landeshaushalt 2014/2015 stellt das Land jährlich jeweils 3 Mio. für laufende und investive Zwecke bereit.
Die zusätzlichen Mittel aus dem Landeshauptstadtvertrag verbessern die angespannte finanzielle Situation der Stadt und den Konsolidierungsprozess allerdings nicht nachhaltig, denn es werden nur zusätzliche Bedarfe finanziert. Die Stadt muss große Anstrengungen unternehmen, um in den kommenden Jahren handlungsfähig zu bleiben.
Rückfragen bitte an:
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Michael Teich
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