20.05.2015 – 11:35
Hagenwerder: (ots) – Am 19.05.2015 gegen 04:10 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach in Görlitz, OT Hagenwerder einen 32-jährigen polnischen Staatsbürger, der mit einem PKW VW Golf unterwegs war. Eine Fahndungsüberprüfung ergab, dass die Person bereits polizeilich in Erscheinung getreten war. Aufgrund dieser Erkenntnis und der zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten, wurde das Fahrzeug einer Durchsuchung unterzogen. Dabei wurde vor dem Fahrersitz in einer Tasche ein Reizstoffsprühgerät aufgefunden. Auf Nachfrage gab der Fahrer an, dass es ihm gehöre. Da dieses Sprühgerät nicht die erforderliche Kennzeichnung mit PTB- bzw. BKA-Prüfzeichen aufwies, bestand für die eingesetzten Beamten der Verdacht, dass der Besitz und das Führen des Sprays verboten ist und eine strafbare Handlung nach dem Waffengesetz vorliegt. Der Beschuldigte erklärte sich mit der ersatzlosen Einziehung des sichergestellten Reizstoffsprühgerätes einverstanden und verzichtete auf eine Rückgabe. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen vor Ort wurde die Weiterreise gestattet.
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Thomas Neumann
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