18.05.2015 – 15:44
Görlitz (ots) – Seit dem vergangenen Wochenende führte Zahlungsunfähigkeit in vier Fällen dazu, dass per Haftbefehl gesuchte Männer hinter Gitter mussten.
So erwischte es am Samstagnachmittag einen 29-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der durch die Bundespolizei auf dem Autobahnrastplatz „An der Neiße“ festgenommen wurde. Wegen Kennzeichenmissbrauchs hatte das Amtsgericht Görlitz eine Geldstrafe i.H.v. 270,00 Euro oder den ersatzweisen Freiheitsentzug für 20 Tage angeordnet.
Wenige Stunden später stellte eine Streife im Görlitzer Stadtgebiet einen 71-Jährigen aus der Republik Polen. Wegen des dreifachen Erschleichens von Leistungen hatte das Amtsgericht Hannover eine Geldstrafe i.H.v. 979,00 Euro oder eine 55-tägige Freiheitsstrafe gegen den Senior verhangen.
Eine ähnlich hohe Geldstrafe (973,00 Euro) war gegen einen 41-jährigen Landsmann durch das Amtsgericht Kulmbach wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet worden. Die Alternative für den bei Kodersdorf festgenommenen Mann sind nun 30 Tage Freiheitsentzug.
Bereits in der Nacht vom Freitag zum Samstag hatte ein 43-jähriger Portugiese „vorgelegt“, in dem er zunächst unfreiwillig vom Rastplatz „Wiesaer Holz“ in die Diensträume folgte und später unfreiwillig für die nächsten 37 Tage in eine Vollzugsanstalt einzog. Ihm fehlten schließlich 1200,00 Euro für die Begleichung einer offenen Geldstrafe, die das Amtsgericht Ratingen wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr festgelegt hatte.
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