Bei Durchsuchung Drogen in der Wohnung gefunden – 21-Jähriger leistet Widerstand bei Festnahme – Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl

Bei Durchsuchung Drogen in der Wohnung gefunden – 21-Jähriger leistet Widerstand bei Festnahme – Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl

WÜRZBURG. Als die Polizei am Sonntagmittag bei einem 21-Jährigen unterschiedlichste Drogen in der Wohnung fand, leistete er Widerstand gegen die Beamten und verletzte eine Polizistin leicht. Der Mann, bei dem die Beamten über ein Kilogramm Haschisch und Marihuana sicherstellten, hatte am Montag einen Termin beim Ermittlungsrichter und sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.

Weil ein 21-Jähriger nicht bei seiner Arbeitsstelle aufgetaucht war, hatte der besorgte Vorgesetzte sich bei der Polizei gemeldet. Als eine Streife gegen 13:00 Uhr bei dem Würzburger nach dem Rechten sehen wollte, drang typischer Cannabisgeruch aus der Wohnung. Dem jungen Mann war wohl klar, dass die Beamten ihm auf die Schliche gekommen waren, und er schlug nach den Polizisten, als diese die Wohnung betraten. Auch bei der Festnahme wehrte sich Tatverdächtige schließlich gegen die Beamten. Eine Polizistin wurde dabei leicht verletzt.

Der Grund für das Verhalten des 21-Jährigen lag auf der Hand: Bei der Durchsuchung der Wohnung stellten die Würzburger Polizisten neben rund einem Kilogramm Cannabis auch etwa 130 Gramm Amphetamin, 80 Ecstasy Tabletten und kleinere Mengen LSD sowie bewusstseinsverändernde Pilze sicher. Mit dem Betäubungsmittel hatte der Dealer offenbar schwungvoll Handel getrieben. Schließlich musste er die Beamten zur Dienststelle begleiten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde dort dann eine Blutentnahme durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft entschied außerdem, dass der Beschuldigte am Montag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden sollte. Der Richter erließ am Nachmittag Haftbefehl und der Weg des Beschuldigten führte dann in eine Justizvollzugsanstalt.

Die Kripo Würzburg hat die Sachbearbeitung übernommen. Der junge Mann wird sich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.



Quelle: Bayerische Polizei